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Nissan NV200
Garantie: Nissan Auskunftspflicht?
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<blockquote data-quote="christian j" data-source="post: 161665" data-attributes="member: 6689"><p>Tja, die knochentrocken juristisch festgelegte Auskunft steht in den AGBs, die Du als Kunde vor Vertragsabschluss unterschreiben musst (... bestätige, die AGBs gelesen zu haben und zu akzeptieren... bla, bla, bla...), Du hast also die offizielle Auskunft immer in Deinen Unterlagen. In meinem Fall (siehe den Gaspedal-Threat/Warnleuchten an...) habe ich rein juristisch keine Chance auf Garantie, das, was ich erreichen will, ist eine schriftliche Zusage auf eine für meinen Fall individuell abgestimmte Kulanz. Und da sind die Verantwortlichen bei meinem Händler (der Händler und nicht Nissan Deutschland ist der Vertragspartner) momentan auf Tauchstation gegangen... </p><p>Zu einer verbindlichen Aussage werde ich die Herrschaften wahrscheinlich nicht "zwingen" können, unter Druck werden sie immer auf die AGBs hinweisen.</p><p></p><p>Zur Inspektion: In meinem Garantievertrag steht nicht explizit, dass man sie in einer Nissan-Werkstatt erledigen lassen muss, sondern in einer Werkstatt, die die räumlichen und technischen Möglichkeiten hat, die Inspektion nach Nissan-Richtlinien auszuführen (und das auch macht!). Das fängt bei der Dialog-Annahme an, setzt sich bei der akribischen Abarbeitung der To-do-Liste fort und endet mit dem Stempel im Serviceheft. Wenn das alles nachweisbar und zum richtigen Termin/km-Stand erledigt ist, sind die Garantiebedingungen erfüllt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="christian j, post: 161665, member: 6689"] Tja, die knochentrocken juristisch festgelegte Auskunft steht in den AGBs, die Du als Kunde vor Vertragsabschluss unterschreiben musst (... bestätige, die AGBs gelesen zu haben und zu akzeptieren... bla, bla, bla...), Du hast also die offizielle Auskunft immer in Deinen Unterlagen. In meinem Fall (siehe den Gaspedal-Threat/Warnleuchten an...) habe ich rein juristisch keine Chance auf Garantie, das, was ich erreichen will, ist eine schriftliche Zusage auf eine für meinen Fall individuell abgestimmte Kulanz. Und da sind die Verantwortlichen bei meinem Händler (der Händler und nicht Nissan Deutschland ist der Vertragspartner) momentan auf Tauchstation gegangen... Zu einer verbindlichen Aussage werde ich die Herrschaften wahrscheinlich nicht "zwingen" können, unter Druck werden sie immer auf die AGBs hinweisen. Zur Inspektion: In meinem Garantievertrag steht nicht explizit, dass man sie in einer Nissan-Werkstatt erledigen lassen muss, sondern in einer Werkstatt, die die räumlichen und technischen Möglichkeiten hat, die Inspektion nach Nissan-Richtlinien auszuführen (und das auch macht!). Das fängt bei der Dialog-Annahme an, setzt sich bei der akribischen Abarbeitung der To-do-Liste fort und endet mit dem Stempel im Serviceheft. Wenn das alles nachweisbar und zum richtigen Termin/km-Stand erledigt ist, sind die Garantiebedingungen erfüllt. [/QUOTE]
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