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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 31684"><p>Hier eine Ergänzung (Ausschnitt) aus dem Presseportal "unserer" Polizeiinspektion:</p><p></p><p>......</p><p> <strong>Mit der neu gefassten Vorschrift soll dem bei winterlichen </strong></p><p><strong>Straßenverhältnissen oft auftretenden Misstand begegnet werden, dass </strong></p><p><strong>Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Reifen liegen bleiben und damit </strong></p><p><strong>erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen. Ob ein Reifen geeignet </strong></p><p><strong>ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Entscheidende Kriterien sind</strong></p><p><strong>hierbei die konkreten Witterungsverhältnisse und deren Auswirkung auf</strong></p><p><strong>den Straßenzustand sowie die Profiltiefe und das Alter der Reifen. So</strong></p><p><strong>können im guten Zustand befindliche sogenannte "Ganzjahresreifen" </strong></p><p><strong>eine geeignete Bereifung darstellen. Bei entsprechender Witterung </strong></p><p><strong>oder z.B. in Wintersportorten muss der Autofahrer damit rechnen, dass</strong></p><p><strong>diese Reifen nicht ausreichend sind. Ein Verwarngeld in Höhe 20,-- </strong></p><p><strong>EUR oder ein Bußgeld in Höhe 40,-- EUR und 1 Punkt im </strong></p><p><strong>Verkehrszentralregister wären bei Behinderungen die Folge, von ev. </strong></p><p><strong>versicherungsrechtlichen Problemen abgesehen.</strong>......</p><p></p><p>Also "überall" sind Ganzjahresreifen offensichtlich nicht ausreichend.</p><p></p><p>LG</p><p></p><p>Holger</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 31684"] Hier eine Ergänzung (Ausschnitt) aus dem Presseportal "unserer" Polizeiinspektion: ...... [b]Mit der neu gefassten Vorschrift soll dem bei winterlichen Straßenverhältnissen oft auftretenden Misstand begegnet werden, dass Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Reifen liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen. Ob ein Reifen geeignet ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Entscheidende Kriterien sind hierbei die konkreten Witterungsverhältnisse und deren Auswirkung auf den Straßenzustand sowie die Profiltiefe und das Alter der Reifen. So können im guten Zustand befindliche sogenannte "Ganzjahresreifen" eine geeignete Bereifung darstellen. Bei entsprechender Witterung oder z.B. in Wintersportorten muss der Autofahrer damit rechnen, dass diese Reifen nicht ausreichend sind. Ein Verwarngeld in Höhe 20,-- EUR oder ein Bußgeld in Höhe 40,-- EUR und 1 Punkt im Verkehrszentralregister wären bei Behinderungen die Folge, von ev. versicherungsrechtlichen Problemen abgesehen.[/b]...... Also "überall" sind Ganzjahresreifen offensichtlich nicht ausreichend. LG Holger [/QUOTE]
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