Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
---> Die Fahrzeuge
Allgemeine Fragen und Themen
Feuerlöscher ?!
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Mastermind" data-source="post: 1089" data-attributes="member: 5"><p>Also einen Feuerlöscher sollte man auf jeden Fall im Auto haben.</p><p>Der Einsatz des Feuerlöschers muss ja nicht zwangsläufig mit einem Fahrzeugbrand in Verbindung stehen.</p><p>So habe ich auf einem Autobahnrastplatz mal einen brennenden Papierkorb gelöscht.</p><p></p><p>Rauchmelder im Haus kann ich nur empfehlen.</p><p>In den Bundesländern Saarland und Rheinland-Pfalz sind Rauchmelder bei Neubeuten inzwischen Vorschrift.</p><p></p><p>Hier mehr :</p><p>In Saarland und Rheinland-Pfalz besteht seit kurzem eine Rauchmelderpflicht für Neubauten. Diese Neuregelung findet sich in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom Januar 2004 §44 Wohnungen Absatz (<img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_cool.gif" class="smilie" loading="lazy" alt="8)" title="Icon Cool 8)" data-shortname="8)" /> und der Landesbauordnung Saarland (LBO) ab 01. Juni 2004 §46 Wohnungen Absatz (4) mit folgendem Wortlaut:</p><p>In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.</p><p></p><p>Was bedeutet das neue Gesetz in der Praxis:</p><p></p><p>Absicherung in einem Neubau durch mindestens 3 Rauchmelder in folgenden Bereichen: </p><p>- Kinderzimmer</p><p>- Schlafzimmer</p><p>- Flure / Rettungswege</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Mastermind, post: 1089, member: 5"] Also einen Feuerlöscher sollte man auf jeden Fall im Auto haben. Der Einsatz des Feuerlöschers muss ja nicht zwangsläufig mit einem Fahrzeugbrand in Verbindung stehen. So habe ich auf einem Autobahnrastplatz mal einen brennenden Papierkorb gelöscht. Rauchmelder im Haus kann ich nur empfehlen. In den Bundesländern Saarland und Rheinland-Pfalz sind Rauchmelder bei Neubeuten inzwischen Vorschrift. Hier mehr : In Saarland und Rheinland-Pfalz besteht seit kurzem eine Rauchmelderpflicht für Neubauten. Diese Neuregelung findet sich in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom Januar 2004 §44 Wohnungen Absatz (8) und der Landesbauordnung Saarland (LBO) ab 01. Juni 2004 §46 Wohnungen Absatz (4) mit folgendem Wortlaut: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Was bedeutet das neue Gesetz in der Praxis: Absicherung in einem Neubau durch mindestens 3 Rauchmelder in folgenden Bereichen: - Kinderzimmer - Schlafzimmer - Flure / Rettungswege [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Ein Auto hat eine Hupe. Ein Fahrrad hat eine …
Antworten
Foren
---> Die Fahrzeuge
Allgemeine Fragen und Themen
Feuerlöscher ?!
Oben