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<blockquote data-quote="aerric" data-source="post: 141734" data-attributes="member: 8345"><p>Welche Latten meinst du genau? Ich werde mal nachfragen wenn ich den "Baumeister" wieder sehe, kann aber etwas dauern</p><p></p><p>Wegen dem Gas - diese Antwort habe ich von der DVFG bekommen:</p><p></p><p style="margin-left: 20px"><em><strong>Vielen dank für ihre anfrage. so wie von ihnen beschrieben, möchten sie in einem pkw o.ä. eine lose gasflasche transportieren um damit im urlaub einen gasverbraucher zu betreiben. diese anwendung fällt in den bereich der G612. hier wird der bestimmungsgemäße gebrauch von mit flüssiggas betriebenen geräten im freien beschrieben und geregelt.</strong></em></p> <p style="margin-left: 20px"><em><strong></strong></em></p> <p style="margin-left: 20px"><em><strong>grundsätzlich gibt es in diesem - privaten - bereich keine auflagen zum transport von gasflschen auch über einen längeren zeitraum. hier ist lediglich auf einen gesicherten, aufrecht stehenden transport zu achten. eine selbstbefüllung von gasflaschen ist in deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. diese gasflaschen müssen zum einen durch das füllwerk alle 10 jahre überprüft werden und zum anderen - und das ist ein wesentlicher sicherheitsaspekt - dürfen diese wiederbefüllbaren flaschen nur bis max. 80% befüllt werden. das können sie als endverbraucher nicht gewährleisten.</strong></em></p> <p style="margin-left: 20px"><em><strong></strong></em></p> <p style="margin-left: 20px"><em><strong>in ihrem fall empfehle ich eine "blaue" campinggasflasche mit sicherheitsventil und absperreinrichtung in einer kleinen gebindegröße. </strong></em></p> <p style="margin-left: 20px"><em><strong></strong></em></p> <p style="margin-left: 20px"><em><strong>mit freundlichen grüssen</strong></em></p> <p style="margin-left: 20px"><em><strong></strong></em></p><p>Mit der "blauen" meint er wahrscheinlich die von Campingaz oder?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="aerric, post: 141734, member: 8345"] Welche Latten meinst du genau? Ich werde mal nachfragen wenn ich den "Baumeister" wieder sehe, kann aber etwas dauern Wegen dem Gas - diese Antwort habe ich von der DVFG bekommen: [INDENT][I][B]Vielen dank für ihre anfrage. so wie von ihnen beschrieben, möchten sie in einem pkw o.ä. eine lose gasflasche transportieren um damit im urlaub einen gasverbraucher zu betreiben. diese anwendung fällt in den bereich der G612. hier wird der bestimmungsgemäße gebrauch von mit flüssiggas betriebenen geräten im freien beschrieben und geregelt. grundsätzlich gibt es in diesem - privaten - bereich keine auflagen zum transport von gasflschen auch über einen längeren zeitraum. hier ist lediglich auf einen gesicherten, aufrecht stehenden transport zu achten. eine selbstbefüllung von gasflaschen ist in deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. diese gasflaschen müssen zum einen durch das füllwerk alle 10 jahre überprüft werden und zum anderen - und das ist ein wesentlicher sicherheitsaspekt - dürfen diese wiederbefüllbaren flaschen nur bis max. 80% befüllt werden. das können sie als endverbraucher nicht gewährleisten. in ihrem fall empfehle ich eine "blaue" campinggasflasche mit sicherheitsventil und absperreinrichtung in einer kleinen gebindegröße. mit freundlichen grüssen [/B][/I][/INDENT] Mit der "blauen" meint er wahrscheinlich die von Campingaz oder? [/QUOTE]
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