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Fiat Doblo
Erfahrungsbericht Fiat Doblo 2010 - 6 Wochen-Fazit
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<blockquote data-quote="zooom" data-source="post: 79352" data-attributes="member: 848"><p>Hört sich ja fast so schlimm an wie die Berlingo / Partner III Mängelliste...</p><p>Ich meine, da werden veritable Sachen berichtet und ich wiederhol mich ja ungern:</p><p>Auto zum Händler, Nachbesserung verlangen, bei Erfolglosigkeit 2. Nachbesserungsversuch mit Fristsetzung, bei Erfolglosigkeit: Kaufvertgrag rückgängig machen. Keiner von Euch hat mit Falschgeld bezahlt, Ihr müßt Euch nicht auf der Nase rumtanzen lassen. Ihr habt sogar Anspruch auf Schadenersatz, vulgo Ersatzfahrzeug.</p><p>Zur Verbraucherrechtslage:</p><p>Innerhalb der ersten 6 Monate ist die gesamte Angelegenheit eine Sache zwischen dem Händler und Euch, später auch dann, wenn der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist. (Schriftlich festhalten!)</p><p>Es kann Euch sowas von hinten vorbeigehen, was Fiat zu dem Thema sagt, die sind nicht Eure Vertragspartner.</p><p>Wenn man dem Vertragspartner klar macht, daß man die Rechtslage nicht nur kennt, sondern auch bereit ist, davon Gebrauch zu machen, kommen die Leute plötzlich ganz schnell aus den Puschen und anscheinend immer noch nur dann.</p><p></p><p>Auch Verbrauchsangaben sind Zusicherung einer Eigenschaft und hatten wir hier nicht Jemanden, der einen Doblo hatte, der 200kg schwerer war als angegeben?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="zooom, post: 79352, member: 848"] Hört sich ja fast so schlimm an wie die Berlingo / Partner III Mängelliste... Ich meine, da werden veritable Sachen berichtet und ich wiederhol mich ja ungern: Auto zum Händler, Nachbesserung verlangen, bei Erfolglosigkeit 2. Nachbesserungsversuch mit Fristsetzung, bei Erfolglosigkeit: Kaufvertgrag rückgängig machen. Keiner von Euch hat mit Falschgeld bezahlt, Ihr müßt Euch nicht auf der Nase rumtanzen lassen. Ihr habt sogar Anspruch auf Schadenersatz, vulgo Ersatzfahrzeug. Zur Verbraucherrechtslage: Innerhalb der ersten 6 Monate ist die gesamte Angelegenheit eine Sache zwischen dem Händler und Euch, später auch dann, wenn der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist. (Schriftlich festhalten!) Es kann Euch sowas von hinten vorbeigehen, was Fiat zu dem Thema sagt, die sind nicht Eure Vertragspartner. Wenn man dem Vertragspartner klar macht, daß man die Rechtslage nicht nur kennt, sondern auch bereit ist, davon Gebrauch zu machen, kommen die Leute plötzlich ganz schnell aus den Puschen und anscheinend immer noch nur dann. Auch Verbrauchsangaben sind Zusicherung einer Eigenschaft und hatten wir hier nicht Jemanden, der einen Doblo hatte, der 200kg schwerer war als angegeben? [/QUOTE]
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