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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 84634" data-attributes="member: 4310"><p>Und genau das ist der Irrtum.. lese Dir bitte mal Deine Garantiebedingungen durch... gibt es da z.B. das Recht auf Wandlung? Oder das auf Minderung? Was meistens eingeräumt wird, ist das Recht auch Nachbesserung.. solltest Du also mal (was zum Glück wirklich sehr selten vor kommt..) mal richtig ins Klo greifen und eines der ganz wenigen 'Montagsautos' erwischen, hilft Dir die Garantie nicht wirklich weiter ( es sei denn, das Werk zeigt sich einsichtig und 'kulant' und nimmt den Pannenmagnet zurück..) und Du bist ganz schnell im Bereich der gesetzlichen Gewährleistung angekommen. Und die ist nun mal ein Ding zwischen Käfer und Verkäufer.</p><p></p><p>Bei der Stammwerkstatt kannst du nur Werksgarantie bearbeiten lassen (was im Regelfall auch völlig reicht, um die kleinen Macken ab Auslieferung zu beseitigen) .. da wo du den Wagen gekauft hast, kannst Du dich aber durchaus auch auf Gewährleistung berufen.. was bei Kleinigkeiten auch nur meint, der Verkäufer darf nachbessern und gut isses.. aber wenn es mehr sein sollte gerade innerhalb der ersten 6 Monate (danach muss Du den Mangel als bei der Übergabe schon vorhanden beweisen.. was nicht trivial sein kann..) ist Gewährleistung meist die bessere Wahl...alleine schon deshalb, weil es im Zweifel das Problem des Verkäufers ist, den Karren wieder in angemessener Zeit flott zu bekommen und er sich nicht auf nicht lieferbare Teile oder andere 'globale' Probleme rausreden kann.</p><p></p><p> In Deiner Stammwerkstatt wird das zum Glück auch im Regelfall kulant geregelt werden.. im Zweifel greift dann ne 'Mobilitätsgarantie' oder vergleichbares... allerdings immer mit dem Ziel, dass du Deinen Wunderwagen nicht dem Händler wieder vor die Tür stellst.. </p><p></p><p>Das ist alles worst case und sehr theoretisch.. aber man sollte es einmal vor dem Kauf durchdacht haben und ggf. auch einen Blick auf den genauen Umfang der jeweiligen Fahrzeuggarantie werfen. Der weitaus überwiegenende Teil aller Fahrzeuge wird einfach problemlos laufen .. ne defekte Birne, ein hängen gebliebender Fensterheber oder eine Bremse, die ruckelt.. alles nix, was einem wirklich Kummer machen wird. Anders kann es aber schon aussehen, wenn die Elektronik aus unerfindlichen Gründen alle 14 Tage mal das KFZ ausbremst.. und um's verrecken der Schuldige nicht zu entdecken ist. </p><p></p><p>(Mein oller Subaru Libero hatte über 6 Jahre (!) die Macke, ab und an nur auf 2 der 3 Töpfe zu laufen.. 3 Werkstätten haben nix gefunden.. und das Ding hatte eine altmodische Zündung mit Verteilerfinger und ohne jede Blackbox , Turbo, Einspritzer oder sonstigen neumodischen Schnickschnack.. )</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 84634, member: 4310"] Und genau das ist der Irrtum.. lese Dir bitte mal Deine Garantiebedingungen durch... gibt es da z.B. das Recht auf Wandlung? Oder das auf Minderung? Was meistens eingeräumt wird, ist das Recht auch Nachbesserung.. solltest Du also mal (was zum Glück wirklich sehr selten vor kommt..) mal richtig ins Klo greifen und eines der ganz wenigen 'Montagsautos' erwischen, hilft Dir die Garantie nicht wirklich weiter ( es sei denn, das Werk zeigt sich einsichtig und 'kulant' und nimmt den Pannenmagnet zurück..) und Du bist ganz schnell im Bereich der gesetzlichen Gewährleistung angekommen. Und die ist nun mal ein Ding zwischen Käfer und Verkäufer. Bei der Stammwerkstatt kannst du nur Werksgarantie bearbeiten lassen (was im Regelfall auch völlig reicht, um die kleinen Macken ab Auslieferung zu beseitigen) .. da wo du den Wagen gekauft hast, kannst Du dich aber durchaus auch auf Gewährleistung berufen.. was bei Kleinigkeiten auch nur meint, der Verkäufer darf nachbessern und gut isses.. aber wenn es mehr sein sollte gerade innerhalb der ersten 6 Monate (danach muss Du den Mangel als bei der Übergabe schon vorhanden beweisen.. was nicht trivial sein kann..) ist Gewährleistung meist die bessere Wahl...alleine schon deshalb, weil es im Zweifel das Problem des Verkäufers ist, den Karren wieder in angemessener Zeit flott zu bekommen und er sich nicht auf nicht lieferbare Teile oder andere 'globale' Probleme rausreden kann. In Deiner Stammwerkstatt wird das zum Glück auch im Regelfall kulant geregelt werden.. im Zweifel greift dann ne 'Mobilitätsgarantie' oder vergleichbares... allerdings immer mit dem Ziel, dass du Deinen Wunderwagen nicht dem Händler wieder vor die Tür stellst.. Das ist alles worst case und sehr theoretisch.. aber man sollte es einmal vor dem Kauf durchdacht haben und ggf. auch einen Blick auf den genauen Umfang der jeweiligen Fahrzeuggarantie werfen. Der weitaus überwiegenende Teil aller Fahrzeuge wird einfach problemlos laufen .. ne defekte Birne, ein hängen gebliebender Fensterheber oder eine Bremse, die ruckelt.. alles nix, was einem wirklich Kummer machen wird. Anders kann es aber schon aussehen, wenn die Elektronik aus unerfindlichen Gründen alle 14 Tage mal das KFZ ausbremst.. und um's verrecken der Schuldige nicht zu entdecken ist. (Mein oller Subaru Libero hatte über 6 Jahre (!) die Macke, ab und an nur auf 2 der 3 Töpfe zu laufen.. 3 Werkstätten haben nix gefunden.. und das Ding hatte eine altmodische Zündung mit Verteilerfinger und ohne jede Blackbox , Turbo, Einspritzer oder sonstigen neumodischen Schnickschnack.. ) [/QUOTE]
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