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<blockquote data-quote="kiwiaddiction" data-source="post: 115241"><p>Mal sehen, ob es da nicht eine Berufungsverhandlung gibt. Die Herausgabe eines gebrauchten Autos, das vier-fünftausend Euro wert ist für einen Euro zu verlangen verstößt m.E. gegen die guten Sitten. Kaufvertrag hin oder her.</p><p>Der Verkäufer wollte die Auktion ursprünglich länger laufen lassen...die Erfahrung lehrt, dass ein Auto am Ende wesentlich mehr als einen Euro bringt. Das weiß auch der -klagende- Käufer. Er konnte ja nicht von vornherein damit rechnen, dass die Auktion früher endet. EInen Verlust kann er m.E. auch nicht geltend machen, denn das setzt voraus, dass er auf jeden Fall der einzige Bieter geblieben wäre und Auktionsgewinner- das ist reine Spekulation. </p><p>Was er vermutlich hätte verlangen können, dass er das Auto als erster zu dem Preis hätte kaufen können, den der andere Interessent bereit war zu bezahlen.</p><p>Der Fall läge anders, wenn am regulären Ende der Auktion nur ein Euro gestanden hätte.</p><p>MFG</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="kiwiaddiction, post: 115241"] Mal sehen, ob es da nicht eine Berufungsverhandlung gibt. Die Herausgabe eines gebrauchten Autos, das vier-fünftausend Euro wert ist für einen Euro zu verlangen verstößt m.E. gegen die guten Sitten. Kaufvertrag hin oder her. Der Verkäufer wollte die Auktion ursprünglich länger laufen lassen...die Erfahrung lehrt, dass ein Auto am Ende wesentlich mehr als einen Euro bringt. Das weiß auch der -klagende- Käufer. Er konnte ja nicht von vornherein damit rechnen, dass die Auktion früher endet. EInen Verlust kann er m.E. auch nicht geltend machen, denn das setzt voraus, dass er auf jeden Fall der einzige Bieter geblieben wäre und Auktionsgewinner- das ist reine Spekulation. Was er vermutlich hätte verlangen können, dass er das Auto als erster zu dem Preis hätte kaufen können, den der andere Interessent bereit war zu bezahlen. Der Fall läge anders, wenn am regulären Ende der Auktion nur ein Euro gestanden hätte. MFG [/QUOTE]
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