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Qubojoe
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Berlingooo schrieb:Dennoch, jetzt nicht auf dieses Beispiel gespiegelt - man müsste schon die Möglichkeit haben, den Wagen auch während einer virtuellen Auktion, anderweitig veräußern zu können. Wenn jetzt mein Nachbar, mein Arbeitskollege oder mein Vater sagt, ja, komm, ich kauf den - DARF ich dann nicht JA sagen, nur weil der Wagen parallel bei Ebay angeboten wird?
Berlingooo schrieb:Dennoch, jetzt nicht auf dieses Beispiel gespiegelt - man müsste schon die Möglichkeit haben, den Wagen auch während einer virtuellen Auktion, anderweitig veräußern zu können.
Hallo,Berlingooo schrieb:DARF ich dann nicht JA sagen, nur weil der Wagen parallel bei Ebay angeboten wird?
Qubojoe schrieb:Hallo zusammen,
was wäre zum Beispiel, wenn der Angebotene Artikel "unterginge" (z.B. durch Brand) oder beschädigt würde, ...
Gruß joe
Wie das dennkiwiaddiction schrieb:Mal sehen, ob es da nicht eine Berufungsverhandlung gibt.
Tom-HU schrieb:Das hat der BGH (mMn richtig) entschieden, also die höchste bundesdeutsche Instanz:
"Wer sein Auto bei Ebay anbietet, darf die Auktion nicht vorzeitig beenden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden". - Da gibst keine Berufung (allenfalls vlt. Vorlage beim EuGH).
Berlingooo schrieb:Begrüßenswert?
.......... jedoch entzieht sich mir dabei immernoch, warum einem BIETER dadurch gleich der Zeitwert vom gebotenem Gegenstand zusteht. Da würde sich wohl jeder winden.