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<blockquote data-quote="Berlingooo" data-source="post: 115186" data-attributes="member: 6615"><p>Begrüßenswert? </p><p>Meiner Meinung nach - mitnichten!</p><p>Ebay bzw alle Auktionshäuser sollten einem Anbieter schon die Möglichkeiten einräumen, sein Fahrzeug auch vor Auktionsende (was schon einige Tage sein können) anderweitig zu veräußern.</p><p></p><p>Stichwort:<em> Diese Auktion kann unter Vorbehalt jederzeit oder vorzeitig beendet werden</em> ( § 145 BGB ) .</p><p></p><p>In dem Fall muss man natürlich sagen: Selbst schuld, wer ein Fahrzeug einsetzt, keinen Mindestpreis festlegt, bzw einen Euro als Preis akzeptiert. Das is schlicht blöd, ich schätze, da war jemand verdammt unwissend. Bei einer Keksdose kann man das machen, aber nicht bei einem Fahrzeug.</p><p></p><p>Dennoch, jetzt nicht auf dieses Beispiel gespiegelt - man müsste schon die Möglichkeit haben, den Wagen auch während einer virtuellen Auktion, anderweitig veräußern zu können. Wenn jetzt mein Nachbar, mein Arbeitskollege oder mein Vater sagt, ja, komm, ich kauf den - DARF ich dann nicht JA sagen, nur weil der Wagen parallel bei Ebay angeboten wird?</p><p>Das finde ich eben nicht begrüßenswert. Tut dem aber keinen ab, dass der Auktionator hier großen Blödsinn verzapft hat, ohne Mindestgebot oder ähnliches anzubieten, jedoch entzieht sich mir dabei immernoch, warum einem BIETER dadurch gleich der Zeitwert vom gebotenem Gegenstand zusteht. Da würde sich wohl jeder winden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Berlingooo, post: 115186, member: 6615"] Begrüßenswert? Meiner Meinung nach - mitnichten! Ebay bzw alle Auktionshäuser sollten einem Anbieter schon die Möglichkeiten einräumen, sein Fahrzeug auch vor Auktionsende (was schon einige Tage sein können) anderweitig zu veräußern. Stichwort:[i] Diese Auktion kann unter Vorbehalt jederzeit oder vorzeitig beendet werden[/i] ( § 145 BGB ) . In dem Fall muss man natürlich sagen: Selbst schuld, wer ein Fahrzeug einsetzt, keinen Mindestpreis festlegt, bzw einen Euro als Preis akzeptiert. Das is schlicht blöd, ich schätze, da war jemand verdammt unwissend. Bei einer Keksdose kann man das machen, aber nicht bei einem Fahrzeug. Dennoch, jetzt nicht auf dieses Beispiel gespiegelt - man müsste schon die Möglichkeit haben, den Wagen auch während einer virtuellen Auktion, anderweitig veräußern zu können. Wenn jetzt mein Nachbar, mein Arbeitskollege oder mein Vater sagt, ja, komm, ich kauf den - DARF ich dann nicht JA sagen, nur weil der Wagen parallel bei Ebay angeboten wird? Das finde ich eben nicht begrüßenswert. Tut dem aber keinen ab, dass der Auktionator hier großen Blödsinn verzapft hat, ohne Mindestgebot oder ähnliches anzubieten, jedoch entzieht sich mir dabei immernoch, warum einem BIETER dadurch gleich der Zeitwert vom gebotenem Gegenstand zusteht. Da würde sich wohl jeder winden. [/QUOTE]
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