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<blockquote data-quote="triplemania" data-source="post: 140346" data-attributes="member: 6959"><p>Liebe HDK-Freunde,</p><p>lasst euch nichts erzählen. </p><p>1) Rechtsschutzversicherungen "erlauben" nichts (das würden sie nur gerne). Die müssen einen Schadenfall schlicht decken ("zahlen") wenn dieser versichert ist. Die "Dieselgate"-Fälle sind versichert, im "Verkehrsrechtsschutz" oder "allgemeinen Vertragsrechtsschutz". Wenn ein Versicherer behauptet, er "könne" (= wolle) trotzdem nicht dafür zahlen, weil der Fall <em>"nicht aussichtsreich"</em> sei, ist das schlicht falsch (böse Zungen benutzen das Wort "gelogen").</p><p>2) Es gibt keinen Vorteil für den Kunden, der einfach abwartet bis <em>"Urteile zu Gunsten der Verbraucher gefällt werden".</em> Für die Entscheidung des jeweiligen Falls sind immer ganz unterschiedliche Gerichte zuständig. Was das eine Gericht im Fall von Käufer A entscheidet, muss das andere Gericht im Fall von Käufer B nicht berücksichtigen. Das würde sich erst ändern, wenn der Bundesgerichtshof einen Fall entscheidet. Dann würden sich danach (und nur für wirklich vergleichbare Fälle) die unteren Instanzen bundesweit daran orientieren.</p><p>3) Die Verjährung der eigenen Ansprüche (gegen den eigenen Verkäufer als Vertragspartner) wird nicht gehemmt, wenn man nicht selbst im eigenen Fall rechtzeitig aktiv wird. Alles andere ist Quatsch mit Soße. Solcher wird leider auch "von höchster Stelle" verbreitet. Darüber habe ich mich so aufgeregt, dass ich nicht an mich halten konnte und dazu etwas gebloggt habe. Wers lesen will: <a href="https://www.rafeske.de/index.php/blog/auto-mobiles/42-dieselgate-autokaeufer-duerfen-nicht-fuer-diesel-nachruestung-zahlen-2" target="_blank">klicken</a>.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="triplemania, post: 140346, member: 6959"] Liebe HDK-Freunde, lasst euch nichts erzählen. 1) Rechtsschutzversicherungen "erlauben" nichts (das würden sie nur gerne). Die müssen einen Schadenfall schlicht decken ("zahlen") wenn dieser versichert ist. Die "Dieselgate"-Fälle sind versichert, im "Verkehrsrechtsschutz" oder "allgemeinen Vertragsrechtsschutz". Wenn ein Versicherer behauptet, er "könne" (= wolle) trotzdem nicht dafür zahlen, weil der Fall [I]"nicht aussichtsreich"[/I] sei, ist das schlicht falsch (böse Zungen benutzen das Wort "gelogen"). 2) Es gibt keinen Vorteil für den Kunden, der einfach abwartet bis [I]"Urteile zu Gunsten der Verbraucher gefällt werden".[/I] Für die Entscheidung des jeweiligen Falls sind immer ganz unterschiedliche Gerichte zuständig. Was das eine Gericht im Fall von Käufer A entscheidet, muss das andere Gericht im Fall von Käufer B nicht berücksichtigen. Das würde sich erst ändern, wenn der Bundesgerichtshof einen Fall entscheidet. Dann würden sich danach (und nur für wirklich vergleichbare Fälle) die unteren Instanzen bundesweit daran orientieren. 3) Die Verjährung der eigenen Ansprüche (gegen den eigenen Verkäufer als Vertragspartner) wird nicht gehemmt, wenn man nicht selbst im eigenen Fall rechtzeitig aktiv wird. Alles andere ist Quatsch mit Soße. Solcher wird leider auch "von höchster Stelle" verbreitet. Darüber habe ich mich so aufgeregt, dass ich nicht an mich halten konnte und dazu etwas gebloggt habe. Wers lesen will: [URL='https://www.rafeske.de/index.php/blog/auto-mobiles/42-dieselgate-autokaeufer-duerfen-nicht-fuer-diesel-nachruestung-zahlen-2']klicken[/URL]. [/QUOTE]
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