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Nissan NV200
Diesel-Abgasskandal: Hintergründe, alle Hersteller betrügen
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<blockquote data-quote="mawadre" data-source="post: 136902" data-attributes="member: 8452"><p>Das Verursacherprinzip wäre in diesem wie jedem anderen Fall das korrekt anzuwendende. Ich bin ja nicht der Ständig-Vor-Gericht-Geh-Typ. Aber ich denke bei der derzeitigen sehr guten Beweislage würde auch in der EU und D der eine oder andere Schadensersatz rausspringen. Da sollte sich bei den vielen arbeitslosen oder konkurrierenden Anwaltskanzleien (siehe Abmahnwahn im deutschen Internet) doch der eine oder andere motivierte Experte finden lassen. Die Situation ist doch eindeutig so: Millionen Kunden haben bei verschiedenen Herstellern (VW, Audi, Renault, Nissan usw.) zulassungsfähige Autos mit zugesicherten Eigenschaften gekauft. Die Zusicherung "Auto X hält EURO Norm Y" ein, ist eine wesentliche Eigenschaft für Zulassung und Betrieb. Wenn dem Hersteller gerichtsfest nachgewiesen werden kann, dass die Motorsoftware durch diverse Tricks einen Prüfstand erkennt und dort die Abgasreinigung einschaltet und außerhalb des Prüfstands abschaltet, dann verliert das Auto offensichtlich seine Zulassung. Der Hersteller muss das auf eigene Kosten reparieren (5 Jahre Garantie bei Nissan) oder den Schaden voll ersetzen. Das ist zum Teil leicht nachzuweisen. Z.B. reicht es bei manchen Autos die Lenkung während des Tests um mehr als 15° zu bewegen, dann meint die Motorsoftware, sie stände nicht auf einem Prüfstand. Warten wir es ab. Ich denke, das wäre bei der aktuellen Beweislage machbar. Die US-Amerikaner haben es bei VW vorexerziert. Es müssen nur genug Leute das wollen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="mawadre, post: 136902, member: 8452"] Das Verursacherprinzip wäre in diesem wie jedem anderen Fall das korrekt anzuwendende. Ich bin ja nicht der Ständig-Vor-Gericht-Geh-Typ. Aber ich denke bei der derzeitigen sehr guten Beweislage würde auch in der EU und D der eine oder andere Schadensersatz rausspringen. Da sollte sich bei den vielen arbeitslosen oder konkurrierenden Anwaltskanzleien (siehe Abmahnwahn im deutschen Internet) doch der eine oder andere motivierte Experte finden lassen. Die Situation ist doch eindeutig so: Millionen Kunden haben bei verschiedenen Herstellern (VW, Audi, Renault, Nissan usw.) zulassungsfähige Autos mit zugesicherten Eigenschaften gekauft. Die Zusicherung "Auto X hält EURO Norm Y" ein, ist eine wesentliche Eigenschaft für Zulassung und Betrieb. Wenn dem Hersteller gerichtsfest nachgewiesen werden kann, dass die Motorsoftware durch diverse Tricks einen Prüfstand erkennt und dort die Abgasreinigung einschaltet und außerhalb des Prüfstands abschaltet, dann verliert das Auto offensichtlich seine Zulassung. Der Hersteller muss das auf eigene Kosten reparieren (5 Jahre Garantie bei Nissan) oder den Schaden voll ersetzen. Das ist zum Teil leicht nachzuweisen. Z.B. reicht es bei manchen Autos die Lenkung während des Tests um mehr als 15° zu bewegen, dann meint die Motorsoftware, sie stände nicht auf einem Prüfstand. Warten wir es ab. Ich denke, das wäre bei der aktuellen Beweislage machbar. Die US-Amerikaner haben es bei VW vorexerziert. Es müssen nur genug Leute das wollen. [/QUOTE]
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