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<blockquote data-quote="opelaner" data-source="post: 84094" data-attributes="member: 3523"><p>Hallo thies</p><p></p><p>zu 1. an die Kabel die von deinen Seitenblinkern die dann übrig sind die mußt du ausbauen oder vollständig abdecken</p><p>da in Deutschland nur ein Seitenblinker je Seite zulässig ist und nur die Kabel abzuklemmen geht auch nicht da in Deutschland jede Leuchte am Fahrzeug die sichtbar ist funktionieren muß <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/confused.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":confused:" title="confused :confused:" data-shortname=":confused:" /> </p><p></p><p>zu 2. NSW dürfen nicht als Tagfahrlicht benutzt werden keine RL (Running light) Kennzeichnung</p><p>zusatzleuchten als LED gibt's ja klein und leicht aber eben mit RL Kennzeichnung kaufen</p><p></p><p>zu 3. ist im Prinzip alles nicht erlaubt was nach außen von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden kann</p><p>die von dir genannten Fahrzeuge wurden so Serienmäßig abgenommen (Homologiert) durch den Hersteller beim KBA</p><p>ob beim verbau von LED-Strips unterhalb der Tür</p><p>(HI, hi gute Idee von mir werde ich bei mir so machen danke für den Anstoß)</p><p>also wo sie im geschlossenen zustand nicht zu sehen sind</p><p>und dann mit dem Innenlicht angehen jemals jemand was sagen wird ???</p><p>(jetzt kommt's wieder <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/jbbummbumm.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":bumbum:" title="bumbum :bumbum:" data-shortname=":bumbum:" /> Verlust der Betriebserlaubniss)</p><p></p><p>Ja, ja thies das mit der Deutschen StVZO ist schon ein Spaß</p><p></p><p>Bis denn, Paul</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="opelaner, post: 84094, member: 3523"] Hallo thies zu 1. an die Kabel die von deinen Seitenblinkern die dann übrig sind die mußt du ausbauen oder vollständig abdecken da in Deutschland nur ein Seitenblinker je Seite zulässig ist und nur die Kabel abzuklemmen geht auch nicht da in Deutschland jede Leuchte am Fahrzeug die sichtbar ist funktionieren muß :confused: zu 2. NSW dürfen nicht als Tagfahrlicht benutzt werden keine RL (Running light) Kennzeichnung zusatzleuchten als LED gibt's ja klein und leicht aber eben mit RL Kennzeichnung kaufen zu 3. ist im Prinzip alles nicht erlaubt was nach außen von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden kann die von dir genannten Fahrzeuge wurden so Serienmäßig abgenommen (Homologiert) durch den Hersteller beim KBA ob beim verbau von LED-Strips unterhalb der Tür (HI, hi gute Idee von mir werde ich bei mir so machen danke für den Anstoß) also wo sie im geschlossenen zustand nicht zu sehen sind und dann mit dem Innenlicht angehen jemals jemand was sagen wird ??? (jetzt kommt's wieder :bumbum: Verlust der Betriebserlaubniss) Ja, ja thies das mit der Deutschen StVZO ist schon ein Spaß Bis denn, Paul [/QUOTE]
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