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<blockquote data-quote="box" data-source="post: 154389" data-attributes="member: 10309"><p>Man muss dann nur beachten, dass man, weil keine Ladeboardwand vorhanden ist, die gesammte Ladung abspannen und entsprechend sichern muss. Aber aus Kraftfahrrechtlicher Sicht gibts bei einer kurzfristigen Demontage der Sitze kein Problem. Nur andersrum, wenn man sich die Sitzbank in den LKW schrauben und verwenden würde, ohne das ganze abnehmen und eintragen zu lassen.</p><p></p><p>Wenn das Fzg. allerdings dauerhaft ohne Rückbank genutzt wird, ist es schon zu empfehlen die Zulassung entsprechend zu ändern (Sitzplatzzahl, KKW bzw. LKW statt PKW) , da sonst die Nutzung nicht dem Verwendungszweck des Fzg. entspricht, was von den Behörden geahndet werden kann. Ist aber natürlich auch entsprechend schwer nachzuweisen.</p><p></p><p>Das ist allerdings die österreichische Rechtslage, wobei die erfahrungsgemäß sehr ähnlich der deutschen ist.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="box, post: 154389, member: 10309"] Man muss dann nur beachten, dass man, weil keine Ladeboardwand vorhanden ist, die gesammte Ladung abspannen und entsprechend sichern muss. Aber aus Kraftfahrrechtlicher Sicht gibts bei einer kurzfristigen Demontage der Sitze kein Problem. Nur andersrum, wenn man sich die Sitzbank in den LKW schrauben und verwenden würde, ohne das ganze abnehmen und eintragen zu lassen. Wenn das Fzg. allerdings dauerhaft ohne Rückbank genutzt wird, ist es schon zu empfehlen die Zulassung entsprechend zu ändern (Sitzplatzzahl, KKW bzw. LKW statt PKW) , da sonst die Nutzung nicht dem Verwendungszweck des Fzg. entspricht, was von den Behörden geahndet werden kann. Ist aber natürlich auch entsprechend schwer nachzuweisen. Das ist allerdings die österreichische Rechtslage, wobei die erfahrungsgemäß sehr ähnlich der deutschen ist. [/QUOTE]
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