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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 96434" data-attributes="member: 4310"><p>.. und was so ein mittelmässiges Rad so wiegen tut, kann man z.B. <a href="http://www.gudereit.de/newsite/cityline-gesamt.php" target="_blank">hier</a> nachgucken.. so zwischen 15..20 kg ist durchaus anzusetzen, wenn man von normalen Gebrauchsrädern ausgeht... (mal ganz zu schweigen von den immer mehr in Mode kommenden E-Bikes...) </p><p></p><p>Das meint dann wohl in der Praxis: Oft genug geht dann nach der Papierform nur ein Rad... </p><p></p><p>Tut mir leid.. das ist voll daneben für ein Familenfahrzeug.. eben 'buggy by design' .. </p><p></p><p>@Thomas Mein Hinweis auf einen möglichen Produktmangel war nicht als Aufruf zum Griff zur Advocard zu verstehen.. zumal ich mir nicht sicher bin, ob die von <a href="http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=50&t=9130&p=96413#p96188" target="_blank">Folker verlinkte Einbauanleitung</a> auch so von Nissan beigelegt ist.. in der ist aber in der Anleitung ganz klar die Stützlast mit 75kg bei montierter AHK am Fahrzeug mit Hänger angesagt... und zur Stützlast selbst macht die Anleitung keinen weiteren Hinweis.. nur zur Anhängerlast. So ne dünne Anleitung ist schon mal grenzwertig und begründet oft schon einen Produktmangel... ganz blöde wird es aber, wenn die Werkstatt auch noch den netten <a href="http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=50&t=9130#p89561" target="_blank">Aufkleber wie bei Knutmut</a> anbringt und dann auch noch die 75kg mündlich bestätigt werden die dann inhaltlich den Eindruck erwecken muss, 75kg seien wirklich zulässig. (was sie aber unstrittig nicht sind) Sollte dann am Ende raus kommen, dass nicht etwa das Produkt mangelhaft ist sondern eben nur die Anleitung den falschen Eindruck erweckt, läuft es dann ggf. auf einen Vertragsirrtum raus, wer glauben muss, ein Fahrzeug mit 75kg Stützlast nach Anbau zu haben hat auch genau das haben wollen.. und eben keines mit den 44 kg .. dabei kommt es gar nicht so sehr darauf an, was richtig ist sondern eben nur darum, als was der normale Kunde die vertragsentscheidenden Teile nach besten Wissen hat einordnen können. Jeder halbwegs pfiffige Anwalt weiß da mehr.. Aber nochmals.. das meint jede Menge Ärger und am Ende hat man noch immer keine brauchbare AHK.. ist also nicht wirklich zielführend. </p><p></p><p>Da die Geschichte mit dem Radträger aber fast schon in die gleiche Richtung geht (man glaubt was nützliches zu erwerben, tappt aber sehr schnell in die 44 kg Falle...) ärgert es mich eben doch schon ziemlich, obwohl ich nicht mal betroffen bin.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 96434, member: 4310"] .. und was so ein mittelmässiges Rad so wiegen tut, kann man z.B. [url=http://www.gudereit.de/newsite/cityline-gesamt.php]hier[/url] nachgucken.. so zwischen 15..20 kg ist durchaus anzusetzen, wenn man von normalen Gebrauchsrädern ausgeht... (mal ganz zu schweigen von den immer mehr in Mode kommenden E-Bikes...) Das meint dann wohl in der Praxis: Oft genug geht dann nach der Papierform nur ein Rad... Tut mir leid.. das ist voll daneben für ein Familenfahrzeug.. eben 'buggy by design' .. @Thomas Mein Hinweis auf einen möglichen Produktmangel war nicht als Aufruf zum Griff zur Advocard zu verstehen.. zumal ich mir nicht sicher bin, ob die von [url=http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=50&t=9130&p=96413#p96188]Folker verlinkte Einbauanleitung[/url] auch so von Nissan beigelegt ist.. in der ist aber in der Anleitung ganz klar die Stützlast mit 75kg bei montierter AHK am Fahrzeug mit Hänger angesagt... und zur Stützlast selbst macht die Anleitung keinen weiteren Hinweis.. nur zur Anhängerlast. So ne dünne Anleitung ist schon mal grenzwertig und begründet oft schon einen Produktmangel... ganz blöde wird es aber, wenn die Werkstatt auch noch den netten [url=http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=50&t=9130#p89561]Aufkleber wie bei Knutmut[/url] anbringt und dann auch noch die 75kg mündlich bestätigt werden die dann inhaltlich den Eindruck erwecken muss, 75kg seien wirklich zulässig. (was sie aber unstrittig nicht sind) Sollte dann am Ende raus kommen, dass nicht etwa das Produkt mangelhaft ist sondern eben nur die Anleitung den falschen Eindruck erweckt, läuft es dann ggf. auf einen Vertragsirrtum raus, wer glauben muss, ein Fahrzeug mit 75kg Stützlast nach Anbau zu haben hat auch genau das haben wollen.. und eben keines mit den 44 kg .. dabei kommt es gar nicht so sehr darauf an, was richtig ist sondern eben nur darum, als was der normale Kunde die vertragsentscheidenden Teile nach besten Wissen hat einordnen können. Jeder halbwegs pfiffige Anwalt weiß da mehr.. Aber nochmals.. das meint jede Menge Ärger und am Ende hat man noch immer keine brauchbare AHK.. ist also nicht wirklich zielführend. Da die Geschichte mit dem Radträger aber fast schon in die gleiche Richtung geht (man glaubt was nützliches zu erwerben, tappt aber sehr schnell in die 44 kg Falle...) ärgert es mich eben doch schon ziemlich, obwohl ich nicht mal betroffen bin. [/QUOTE]
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