Anhänger

Diskutiere Anhänger im Forum Nissan NV200 im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Moinsens, welche Anhängerspezifikationen sind am NV200 möglich? Laut Fahrzeugschein 640kg ungebremst und 1100kg gebremst. Ist ja schon mal nicht...
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Anonymous

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Moinsens,
welche Anhängerspezifikationen sind am NV200 möglich?
Laut Fahrzeugschein 640kg ungebremst und 1100kg gebremst.
Ist ja schon mal nicht so dolle, aber mir war ja klar daß die Eva keinen Wohnwagen schafft.
ABER:
Wie komme ich an einen 100km/h-Anhänger?
Gilt diese unsägliche 0,3-Regel noch?
Die hieße ja, daß nur Anhänger bis 450kg zul.Gesamtgewicht den begehrten 100er-Sticker bekämen?!? :cry:
Ich suche etwas Größeres, wo wir die Räder reinwerfen können (und Gepäck, daher mit Plane und Spriegel).
Und fürs Mopped bräuchte ich mehr als die üblichen 2m Innenlänge, also 2,30 oder 2,50. Gibt's gar nicht bis 450kg.
Mit 80km/h fahre ich garantiert nicht in den Urlaub! :mad:
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Re: Anhänger NV200 Evalia

Ghafla schrieb:
Gilt diese unsägliche 0,3-Regel noch?
Hallo,
paar Anregungen,

ich sehe statt 0,3 den Faktor bis 1,2 hier

2Meter50 mit 100km/h durchaus machbar, und das duerfte kaum der einzige Anbieter sein am Markt

Zur Anhaengelast

Um den maximal moeglichen Anhaenger zu finden, braucht man die Angaben
'zulassiges Gesamtgewicht Fahrzeug' und
'Stuetzlast'. Fuer 100km/h die
'Leermasse Fahrzeug'.
Magst Du dies mal nennen?

Andere kommen auf Anhaenger bis 1120kg hinter den NV200 Combi 1.5 dci 90 DPF

Gebremste Anhaenger geeigneter Qualitaet (bis 120km/h geprueft?) bis 1100kg tatsaechliches Gewicht mit Ladung und bis 1540 zulaessiges Anhaenger-Gesamtgewicht sollten eintragungsfaehig sein fuer 100km/h (wenn ich das richtig verstehe).

Gruss Helmut
 
F

freaksound

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Ghafla schrieb:
Moinsens,

aber mir war ja klar dass die Eva keinen Wohnwagen schafft

Ich war mit meinem 1100kg Wohnwagen kürzlich im Urlaub. Mit 110PS Benziner ist es zwar nicht der Hit, geht aber allemal.
 
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Maasi

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keinerlei probleme mit unserem wohnwagen - zieht der evalia ganz locker weg. Und die 100-er zulassung hat der sogar für den nemo bekommen...
aufregung und sorgen also unbegründet!

gruß von maasi
 
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@ maasi

gibt's von Dir irgendwo in diesem forum (oder im www) einen erfahrungsbericht zum bzw. über den nemo ?
[ende off topic]
 
muurikka

muurikka

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Ghafla schrieb:
Moinsens,
welche Anhängerspezifikationen sind am NV200 möglich?
Laut Fahrzeugschein 640kg ungebremst und 1100kg gebremst.
Ist ja schon mal nicht so dolle, aber mir war ja klar daß die Eva keinen Wohnwagen schafft.
ABER:
Wie komme ich an einen 100km/h-Anhänger?
Gilt diese unsägliche 0,3-Regel noch?
Die hieße ja, daß nur Anhänger bis 450kg zul.Gesamtgewicht den begehrten 100er-Sticker bekämen?!? :cry:
Ich suche etwas Größeres, wo wir die Räder reinwerfen können (und Gepäck, daher mit Plane und Spriegel).
Und fürs Mopped bräuchte ich mehr als die üblichen 2m Innenlänge, also 2,30 oder 2,50. Gibt's gar nicht bis 450kg.
Mit 80km/h fahre ich garantiert nicht in den Urlaub! :mad:
Kauf dir einen gebremsten Anhänger, dann gibts keine Probleme mit 100km/h.

Grüße Jan

PS. Fahre auch mit Wohnwagen und 100km/h-Zulassung, allerdings hat meiner nur 900kg.
 
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Maasi

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Jo0801 schrieb:
[off topic]
@ maasi

gibt's von Dir irgendwo in diesem forum (oder im www) einen erfahrungsbericht zum bzw. über den nemo ?
[ende off topic]


nö. gibts wenig zu berichten. läuft seit über 22.000 km problemlos. frau und tochter mit frischem führerschein kommen auch gut damit zurecht.
noch fragen?

gruß maasi
 
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Boah, Helmut, da hast Du Dir ja mal wieder richtig Arbeit gemacht! :danke:

Ja, also gebremst ist klar; mit hydraulischen Stoßdämpfern, damit 100km/h überhaupt sinnvoll erreichbar sind (ungebremst ja nur bis max 450kg zulGG Anhänger).
Um von 1,1 * Leermasse Zugfahrzeug (bei mir "1501-1550"kg, aufgrund des Siebensitzers gehe ich einfach mal von der Höchstgrenze aus) = 1.705kg auf 1,2 * Leermasse Zugfahrzeug (=1.860kg) zu kommen, müßte man auf eine Schlingerkupplung achten.
Die ist zwar generell sinnvoll, aber nicht wegen der drei Zentner mehr zulGG Anhänger, denn ich kann das ja eh' nicht ausreizen.

Und dranhängen darf ich an unsere "1100kg Anhängelast gebremst" so einen Brocken auch, wenn ich sicherstelle, daß der mit Ladung max. 1100kg wiegt?
§ 42 I S.1 StVZO spricht ja von "gezogene Anhängelast"...

Zuviel Anhängelast wäre nur Verschwendung, wegen der 7,46 Jahressteuer pro angefangener 200kg zulässiger Gesamtmasse des Anhängers...
Alle sechs Jahre Reifen wechseln müssen ist natürlich auch nicht ohne... :mhm: Aber wenn's Sicherheit und Komfort dient...
 
A

Anonymous

Guest
Sodele,
habe jetzt eine Thule BrinkMatic Advance bestellt.
max. Anhängelast: 1100Kg
max. Stützlast: 75Kg
D-Wert: 7

Laut der Formel bei wikipedia ist die zulässige Anhängelast der Kupplung damit wie angegeben (7 x 2,03) / (2,03 x 9,81 - 7) = 1,1t

Na sowas, die selbe AHK kann an anderen Fahrzeugen mehr schleppen, aber da ist für die Eva halt die Grenze.
Das bringt mich ja auf die Idee, daß der D-Wert fahrzeugspezifisch ist - die reine Kupplung könnte locker das Doppelte. Also liegt's an den Befestigungspunkten am Fahrzeug...

Da ich mit meinen Rädern (wann kommen die endlich???) sowieso zur Zulassungsstelle muß, laß' ich mir die 75kg Stützlast auch gleich mit eintragen... sicher ist sicher.
 
K

Knutmut

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Ich glaube auch die Befestigungspunkte am NV sind nicht so Top daher nur 1100kg/75kg Stützlast - obwohl das ne krasse Konstruktion ist federt die Kupplung unter Belastung ordentlich - hab keinen Vergleich zu ner anderen Kupplung, aber mit voll beladenen Radträger (66kg) federt die Konstruktion in sich deutlich sichtbar.
 
H

hjk_de2001

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Re: Anhänger und Auflastung

Ich habe in der letzten Woche eine AHK von Westfalia anbringen lassen, am Nissan NV 200 mit der grossen Diesel Maschine und die AHK war bis 2000 kg zugelassen und wurde auch ohne Probleme in den Papieren eingetragen. Die Stützlast (ich habe hier viel gelesen und auch einige Anregungen gefunden) ist laut den Papieren bei 44 KG und mehr nicht. Der TÜV sagte mir, um eine Stützlasterhöhung zu bekommen muss der Hersteller eine Freigabe erteilen und alles was in dem Gutachten von Westfalia steht ist hinfällig, weil die Stützlast eingetragen ist.
ich habe gestern Nissan angeschrieben und warte auf eine Antwort, da es ja auch um einen Fahrradträger geht. Der Träger drückt nun mächtig auf die Kugel.
ich werde das Ergebniss mitteilen sobald Nissan geantwortet hat.
Gruss an Alle
Jochen
 
H

hjk_de2001

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Re: Anhänger Stützlast

Nissan lehnt mit Schreiben vom 18.09.2012 eine Stützlasterhöhung ab !!!!!
Das wars, es bleibt bei den eingtragenen 44 Kg
Gruß an Alle
von
Jochen
 
B

Beastie

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Jochen, danke fürs nach haken!

Wäre noch spannend, wer genau das Schreiben verfasst hat (Abteilung.. nicht unbedingt Namen.. denke, der gehört aus Fairnessgründen nicht veröffentlicht) und ob Du auch wg dem - zumindestens für Ottonormalverbraucher - irreführenden Angabe der Nissan Zubehör AHK mit 75 kg nachgefragt hast.

(Für Fachleute mag das noch angehen (wobei da der eine oder andere Händler wohl auch nicht durchblickt...) .. aber die Kupplung geht auch an Endkunden und wird so beworben.. da kann man ein wenig nach fassen von wg zugesicherte Eigenschaft und wie die umzusetzen ist, wenn die AHK nur am NV200 montiert werden kann... was aber am Ende bestenfalls zu viel eigenem Ärger und der Rückgabe der AHK führen würde... oder man kann ein paar Euro Nachlass rausschlagen, was aber den Stress mit dem heimischen Händler nicht wert sein dürfte.)
 
zooom

zooom

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Ach Leute, laßt es halt mal gut sein, das ist keine zugesicherte Eigenschaft, das ist eine Prüflast. 44kg ist die zulässige Stützlast und Punkt, (genau, wie ich das vermutet hatte). Mit welcher Belastung wird denn der AHK Radlträger von Nissan angeboten?
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Re: Thule euroride 940 Fahrrad traeger

Hallo,
Nissan bietet in den Zubehoerseiten fuer den NV200 -alle Varianten- einen Fahrrad-Hecktraeger von thule an.
http://www.autohaus-walter.cpl-web.de/i ... 20/0/0/0/1
Dieser Thule euroRide 940 wiegt nach Datenblatt 14,2kg und darf bis 36kg Fahrraeder tragen, max 2 Stueck, max Gewicht pro Fahrrad 20kg.
http://www.thule.com/de-DE/DE/Products/ ... =technical
Die auf der Seite verlinkte Montageanleitung bemerkt, Stuetzlast beachten. An Beispielen wird gezeigt, dass von der Stuetzlast das Gewicht des Fahrradtraegers abzuziehen ist. Demzufolge duerfen am NV200 (mit von mir hier in den Beitraegen gelesenen 44kg Stuetzlast) Fahrraeder bis zusammen 29,8kg geladen werden.
Stand 19.9.12
Gruss Helmut
 
B

Beastie

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helmut_taunus schrieb:
Demzufolge duerfen am NV200 (mit von mir hier in den Beitraegen gelesenen 44kg Stuetzlast) Fahrraeder bis zusammen 29,8kg geladen werden.

.. und was so ein mittelmässiges Rad so wiegen tut, kann man z.B. hier nachgucken.. so zwischen 15..20 kg ist durchaus anzusetzen, wenn man von normalen Gebrauchsrädern ausgeht... (mal ganz zu schweigen von den immer mehr in Mode kommenden E-Bikes...)

Das meint dann wohl in der Praxis: Oft genug geht dann nach der Papierform nur ein Rad...

Tut mir leid.. das ist voll daneben für ein Familenfahrzeug.. eben 'buggy by design' ..

@Thomas Mein Hinweis auf einen möglichen Produktmangel war nicht als Aufruf zum Griff zur Advocard zu verstehen.. zumal ich mir nicht sicher bin, ob die von Folker verlinkte Einbauanleitung auch so von Nissan beigelegt ist.. in der ist aber in der Anleitung ganz klar die Stützlast mit 75kg bei montierter AHK am Fahrzeug mit Hänger angesagt... und zur Stützlast selbst macht die Anleitung keinen weiteren Hinweis.. nur zur Anhängerlast. So ne dünne Anleitung ist schon mal grenzwertig und begründet oft schon einen Produktmangel... ganz blöde wird es aber, wenn die Werkstatt auch noch den netten Aufkleber wie bei Knutmut anbringt und dann auch noch die 75kg mündlich bestätigt werden die dann inhaltlich den Eindruck erwecken muss, 75kg seien wirklich zulässig. (was sie aber unstrittig nicht sind) Sollte dann am Ende raus kommen, dass nicht etwa das Produkt mangelhaft ist sondern eben nur die Anleitung den falschen Eindruck erweckt, läuft es dann ggf. auf einen Vertragsirrtum raus, wer glauben muss, ein Fahrzeug mit 75kg Stützlast nach Anbau zu haben hat auch genau das haben wollen.. und eben keines mit den 44 kg .. dabei kommt es gar nicht so sehr darauf an, was richtig ist sondern eben nur darum, als was der normale Kunde die vertragsentscheidenden Teile nach besten Wissen hat einordnen können. Jeder halbwegs pfiffige Anwalt weiß da mehr.. Aber nochmals.. das meint jede Menge Ärger und am Ende hat man noch immer keine brauchbare AHK.. ist also nicht wirklich zielführend.

Da die Geschichte mit dem Radträger aber fast schon in die gleiche Richtung geht (man glaubt was nützliches zu erwerben, tappt aber sehr schnell in die 44 kg Falle...) ärgert es mich eben doch schon ziemlich, obwohl ich nicht mal betroffen bin.
 
zooom

zooom

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Ja, da könnte man einen Verbotsirrtum draus herleiten, doof halt nur, daß es in D Stützlastschilder gar nicht mehr gibt.
Ich gebe Dir inhaltlich Recht, ich findes das auch sehr ärgerlich. Woher man allerdings die Aussage nimmt, das Gewicht des Fahrradträgers sei stützlastunabhängig (abziehbar), weiß der Geier. 20 kg pro Rad ist aber auch ne Hausnummer für ein Hollandrad, bei Pedelecs isses dann schon wieder anders.
 
Thema: Anhänger
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