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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 95614"><p>Boah, Helmut, da hast Du Dir ja mal wieder richtig Arbeit gemacht! <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/jbschankedoen.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":danke:" title="danke :danke:" data-shortname=":danke:" /> </p><p></p><p>Ja, also gebremst ist klar; mit hydraulischen Stoßdämpfern, damit 100km/h überhaupt sinnvoll erreichbar sind (ungebremst ja nur bis max 450kg zulGG Anhänger).</p><p>Um von 1,1 * Leermasse Zugfahrzeug (bei mir "1501-1550"kg, aufgrund des Siebensitzers gehe ich einfach mal von der Höchstgrenze aus) = <strong>1.705kg </strong>auf 1,2 * Leermasse Zugfahrzeug (=1.860kg) zu kommen, müßte man auf eine Schlingerkupplung achten.</p><p>Die ist zwar generell sinnvoll, aber nicht wegen der drei Zentner mehr zulGG Anhänger, denn ich kann das ja eh' nicht ausreizen.</p><p></p><p><em><strong>Und dranhängen darf ich an unsere "1100kg Anhängelast gebremst" so einen Brocken auch, wenn ich sicherstelle, daß der mit Ladung max. 1100kg wiegt?</strong></em></p><p>§ 42 I S.1 StVZO spricht ja von "gezogene Anhängelast"...</p><p></p><p>Zuviel Anhängelast wäre nur Verschwendung, wegen der 7,46 Jahressteuer pro angefangener 200kg zulässiger Gesamtmasse des Anhängers...</p><p>Alle sechs Jahre Reifen wechseln müssen ist natürlich auch nicht ohne... :mhm: Aber wenn's Sicherheit und Komfort dient...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 95614"] Boah, Helmut, da hast Du Dir ja mal wieder richtig Arbeit gemacht! :danke: Ja, also gebremst ist klar; mit hydraulischen Stoßdämpfern, damit 100km/h überhaupt sinnvoll erreichbar sind (ungebremst ja nur bis max 450kg zulGG Anhänger). Um von 1,1 * Leermasse Zugfahrzeug (bei mir "1501-1550"kg, aufgrund des Siebensitzers gehe ich einfach mal von der Höchstgrenze aus) = [b]1.705kg [/b]auf 1,2 * Leermasse Zugfahrzeug (=1.860kg) zu kommen, müßte man auf eine Schlingerkupplung achten. Die ist zwar generell sinnvoll, aber nicht wegen der drei Zentner mehr zulGG Anhänger, denn ich kann das ja eh' nicht ausreizen. [i][b]Und dranhängen darf ich an unsere "1100kg Anhängelast gebremst" so einen Brocken auch, wenn ich sicherstelle, daß der mit Ladung max. 1100kg wiegt?[/b][/i] § 42 I S.1 StVZO spricht ja von "gezogene Anhängelast"... Zuviel Anhängelast wäre nur Verschwendung, wegen der 7,46 Jahressteuer pro angefangener 200kg zulässiger Gesamtmasse des Anhängers... Alle sechs Jahre Reifen wechseln müssen ist natürlich auch nicht ohne... :mhm: Aber wenn's Sicherheit und Komfort dient... [/QUOTE]
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