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Anhängelasten, gilt das zulässige oder tatsächliche.........
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<blockquote data-quote="Big-Friedrich" data-source="post: 2044" data-attributes="member: 2"><p>Die Angaben im Fahrzeugschein bzw. -Brief beziehen sich auf die tatsächliche Anhängelast.</p><p></p><p>Führerscheintechnisch wird grundsätzlich die zulässige Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) zu Grunde gelegt.</p><p></p><p>Klasse B bedeutet also zum Beispiel: Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal dem Leergewicht des Zugfahrzeuges (Ziff.14 im Fz-Schein), wobei die Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Zugfz. und Anhänger unter 3,5 Tonnen liegen muss. Anderenfalls ist Klasse BE erforderlich!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Big-Friedrich, post: 2044, member: 2"] Die Angaben im Fahrzeugschein bzw. -Brief beziehen sich auf die tatsächliche Anhängelast. Führerscheintechnisch wird grundsätzlich die zulässige Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) zu Grunde gelegt. Klasse B bedeutet also zum Beispiel: Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal dem Leergewicht des Zugfahrzeuges (Ziff.14 im Fz-Schein), wobei die Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Zugfz. und Anhänger unter 3,5 Tonnen liegen muss. Anderenfalls ist Klasse BE erforderlich! [/QUOTE]
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