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ABE: Wofür? Woher? Warum?
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 93274"><p>Wenn in der ABE das Auto aufgeführt ist und alle Fußnoten (Einschränkungen) beachtet wurden, würde ich die Dinger montieren. Ob die ABE widerrufen wurde und warum juckt mich nicht. </p><p>In ähnlichen Fällen haben wir damals eine Kopie von der ABE gemacht, sind mit der Kopie zum TÜV und haben eine Eintragung machen lassen. Kopie deshalb, damit im Falle des Widerrufs der ABE das Original nicht eingezogen wird. Aber ein normaler Prüfer ohne große EDV im Hintergrund wird kaum wissen, dass genau diese ABE zurückgezogen wurde. Es sei denn, es liegen sicherheitsrelevante Gründe vor, dann würde ich das Zubehörteil auch nicht verbauen !</p><p>Zurückgezogene ABE oder EBG kenne ich aber nur bei asiatischen Produktfakes, bei seriösen Herstellern gibt es sowas sehr sehr selten. </p><p>Ja, die ABE gilt grundsätzlich für das Produkt, dem sie beigefügt wurde bzw. für das sie beantragt und genehmigt wurde. Eine ABE oder EBG ist eine Urkunde. Im Falle eines Widerrufs wird dem Hersteller die weitere Nutzung/der weitere Vertrieb mit der Prüfnummer untersagt, aber bereits an Endverbraucher verkaufte Artikel bleiben davon imho unangetastet, da eine Rückverfolgbarkeit nicht gegeben ist. Da könnte lediglich der Gesetzgeber und der TÜV meckern. Windabweiser lassen sich aber i.d.R. problemlos ab- und wieder anbauen. Meine am Panda wurden im Zuge einer anderen Sondereintragung gleich mit eingetragen, so brauche ich keine zusätzlichen Papiere mehr.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 93274"] Wenn in der ABE das Auto aufgeführt ist und alle Fußnoten (Einschränkungen) beachtet wurden, würde ich die Dinger montieren. Ob die ABE widerrufen wurde und warum juckt mich nicht. In ähnlichen Fällen haben wir damals eine Kopie von der ABE gemacht, sind mit der Kopie zum TÜV und haben eine Eintragung machen lassen. Kopie deshalb, damit im Falle des Widerrufs der ABE das Original nicht eingezogen wird. Aber ein normaler Prüfer ohne große EDV im Hintergrund wird kaum wissen, dass genau diese ABE zurückgezogen wurde. Es sei denn, es liegen sicherheitsrelevante Gründe vor, dann würde ich das Zubehörteil auch nicht verbauen ! Zurückgezogene ABE oder EBG kenne ich aber nur bei asiatischen Produktfakes, bei seriösen Herstellern gibt es sowas sehr sehr selten. Ja, die ABE gilt grundsätzlich für das Produkt, dem sie beigefügt wurde bzw. für das sie beantragt und genehmigt wurde. Eine ABE oder EBG ist eine Urkunde. Im Falle eines Widerrufs wird dem Hersteller die weitere Nutzung/der weitere Vertrieb mit der Prüfnummer untersagt, aber bereits an Endverbraucher verkaufte Artikel bleiben davon imho unangetastet, da eine Rückverfolgbarkeit nicht gegeben ist. Da könnte lediglich der Gesetzgeber und der TÜV meckern. Windabweiser lassen sich aber i.d.R. problemlos ab- und wieder anbauen. Meine am Panda wurden im Zuge einer anderen Sondereintragung gleich mit eingetragen, so brauche ich keine zusätzlichen Papiere mehr. [/QUOTE]
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