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<blockquote data-quote="seppstar" data-source="post: 105653" data-attributes="member: 5600"><p>Hey,</p><p>vielen Dank für die Antworten!</p><p>Auch wenn sie leider nicht so hilfreich und auch nicht 100% zutreffend waren.</p><p></p><p>Ich habe den Caddy jetzt umgebaut und als "Sonder KFZ. Wohnmobil" zugelassen.</p><p>Die Stehhöhe über der Küche ist Voraussetzung für die Zulassung als reguläres "Wohnmobil", nicht aber für die Zulassung als "Sonder KFZ. Wohnmobil". Vorhanden sein müssen: Schrank, Bett (Matratze muss mindestens mit Klettverschluß befestigt sein), Sitzecke, Tisch und Kochecke. </p><p>Bei der Kochecke konnte ich keinen Gaskocher verwenden. Der hätte eine extra Gas-Zulassung benötigt, wozu man unter anderem ein Lüftungsloch in die Karosserie schneiden müßte. Ein kleines Wachbecken (ohne Wasserhahn) hat aber auch gereicht um als Kochecke zu gelten. </p><p>Der Schrank bis unter die Decke war kein Problem für den TÜV.</p><p></p><p>Die Zulassung als "Sonder KFZ. Wohnmobil" spart mir die Hälfte der Versicherung. </p><p>Allerdings werde ich jetzt neuerdings als Wohnmobil versteuert (was sich auf 200€ statt 100€ beläuft), obwohl mir die Stehhöhe fehlt. Bisher habe ich überall gelesen, dass ein "Sonder KFZ. Wohnmobil" bei der Steuer weiter als PKW versteuert wird und man nur als reguläres "Wohnmobil" (mit Stehhöhe und Allem) der Wohnmobil-Steuer unterliegt.</p><p>Hat da jemand von euch Informationen? Wie läuft das? Was hat es mit der Steuer nach Gewicht auf sich?</p><p></p><p>Der Hinweis die Schränke "demontierbar" einzubauen war nicht schlecht. Dann würde der Wagen als "PKW. wahlweise Wohnmobil" zugelassen, wodurch man allerdings nicht mehr die günstigere Wohnmobil-Versicherung bekommt, sondern bei der PKW-Versicherung bleiben muss. Voraussetzung für die Zulassung als "PKW. wahlweise Wohnmobil" ist, dass alle Teile ohne Werkzeug auszubauen sind. Am besten verwendet man also Schrauben mit Flügelmuttern zur Sicherung der einzelnen Einbauelemente.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="seppstar, post: 105653, member: 5600"] Hey, vielen Dank für die Antworten! Auch wenn sie leider nicht so hilfreich und auch nicht 100% zutreffend waren. Ich habe den Caddy jetzt umgebaut und als "Sonder KFZ. Wohnmobil" zugelassen. Die Stehhöhe über der Küche ist Voraussetzung für die Zulassung als reguläres "Wohnmobil", nicht aber für die Zulassung als "Sonder KFZ. Wohnmobil". Vorhanden sein müssen: Schrank, Bett (Matratze muss mindestens mit Klettverschluß befestigt sein), Sitzecke, Tisch und Kochecke. Bei der Kochecke konnte ich keinen Gaskocher verwenden. Der hätte eine extra Gas-Zulassung benötigt, wozu man unter anderem ein Lüftungsloch in die Karosserie schneiden müßte. Ein kleines Wachbecken (ohne Wasserhahn) hat aber auch gereicht um als Kochecke zu gelten. Der Schrank bis unter die Decke war kein Problem für den TÜV. Die Zulassung als "Sonder KFZ. Wohnmobil" spart mir die Hälfte der Versicherung. Allerdings werde ich jetzt neuerdings als Wohnmobil versteuert (was sich auf 200€ statt 100€ beläuft), obwohl mir die Stehhöhe fehlt. Bisher habe ich überall gelesen, dass ein "Sonder KFZ. Wohnmobil" bei der Steuer weiter als PKW versteuert wird und man nur als reguläres "Wohnmobil" (mit Stehhöhe und Allem) der Wohnmobil-Steuer unterliegt. Hat da jemand von euch Informationen? Wie läuft das? Was hat es mit der Steuer nach Gewicht auf sich? Der Hinweis die Schränke "demontierbar" einzubauen war nicht schlecht. Dann würde der Wagen als "PKW. wahlweise Wohnmobil" zugelassen, wodurch man allerdings nicht mehr die günstigere Wohnmobil-Versicherung bekommt, sondern bei der PKW-Versicherung bleiben muss. Voraussetzung für die Zulassung als "PKW. wahlweise Wohnmobil" ist, dass alle Teile ohne Werkzeug auszubauen sind. Am besten verwendet man also Schrauben mit Flügelmuttern zur Sicherung der einzelnen Einbauelemente. [/QUOTE]
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