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<blockquote data-quote="ll2ll" data-source="post: 105161" data-attributes="member: 787"><p>ADAC</p><p>Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen?</p><p></p><p>Neuerung seit Ende 2004 ¹)</p><p>In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.</p><p>Quelle: <a href="http://www.adac.de/infotestrat/reifen/profil-kauf-und-montage/reifenkennzeichnung-pkw/default.aspx" target="_blank">http://www.adac.de/infotestrat/reifen/p ... fault.aspx</a></p><p></p><p>----------------------------------------------------------</p><p></p><p>GTÜ (DAs gleiche wie der TÜV)</p><p></p><p>Welcher Tragfähigkeitsindex ist mindestens</p><p>erforderlich?</p><p></p><p>Der Tragfähigkeitsindex gibt die maximale Tragfähig-</p><p>keit des Reifens an und muss mindestens die einge-</p><p>tragenen Achslasten in Feld 8.1 / 8.2 bzw. Feld 22</p><p>der Zulassungsbescheinigung oder Ziffer 16 / 33 im</p><p>Fahrzeugschein abdecken. Die Ermittlung des Trag-</p><p>fähigkeitsindex erfolgt, unabhängig von dem bei</p><p>den Reifen eingetragenen Lastindex, nach der</p><p>Formel: "Höchste Achslast" geteilt durch "2 " </p><p></p><p>Quelle: <a href="http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf" target="_blank">http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374 ... 012-02.pdf</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="ll2ll, post: 105161, member: 787"] ADAC Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen? Neuerung seit Ende 2004 ¹) In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre. Quelle: [url=http://www.adac.de/infotestrat/reifen/profil-kauf-und-montage/reifenkennzeichnung-pkw/default.aspx]http://www.adac.de/infotestrat/reifen/p ... fault.aspx[/url] ---------------------------------------------------------- GTÜ (DAs gleiche wie der TÜV) Welcher Tragfähigkeitsindex ist mindestens erforderlich? Der Tragfähigkeitsindex gibt die maximale Tragfähig- keit des Reifens an und muss mindestens die einge- tragenen Achslasten in Feld 8.1 / 8.2 bzw. Feld 22 der Zulassungsbescheinigung oder Ziffer 16 / 33 im Fahrzeugschein abdecken. Die Ermittlung des Trag- fähigkeitsindex erfolgt, unabhängig von dem bei den Reifen eingetragenen Lastindex, nach der Formel: "Höchste Achslast" geteilt durch "2 " Quelle: [url=http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf]http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374 ... 012-02.pdf[/url] [/QUOTE]
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