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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 18385"><p>Und noch eine Ergänzung dazu.</p><p></p><p>Wer einen Hagelschaden hatte und diesen von der Versicherung reguliert bekommen hat, sich aber nur das Geld (Schadenbetrag) auszahlen lassen hat, um den Schaden selbst zu beseitigen, muß aufpassen !</p><p></p><p>Ein erneuter Hagelschaden an der gleichen Stelle wird nicht mehr von der Versicherung übernommen, da die Schadenbeseitigung nicht von der Versicherung übernommen wurde. Denn ein defektes "Teil" kann nicht noch einmal beschädigt werden.</p><p></p><p>Das gilt natürlich auch für andere Schäden, wenn man sich nur den Schadenbetrag auszahlen läßt, um selbst den Schaden zu beseitigen.</p><p></p><p>Vielleicht hilft es, wenn der Schaden selbst behoben wurde, der Versicherung Nachweise darüber zuzuschicken.</p><p></p><p>LG</p><p></p><p>Holger</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 18385"] Und noch eine Ergänzung dazu. Wer einen Hagelschaden hatte und diesen von der Versicherung reguliert bekommen hat, sich aber nur das Geld (Schadenbetrag) auszahlen lassen hat, um den Schaden selbst zu beseitigen, muß aufpassen ! Ein erneuter Hagelschaden an der gleichen Stelle wird nicht mehr von der Versicherung übernommen, da die Schadenbeseitigung nicht von der Versicherung übernommen wurde. Denn ein defektes "Teil" kann nicht noch einmal beschädigt werden. Das gilt natürlich auch für andere Schäden, wenn man sich nur den Schadenbetrag auszahlen läßt, um selbst den Schaden zu beseitigen. Vielleicht hilft es, wenn der Schaden selbst behoben wurde, der Versicherung Nachweise darüber zuzuschicken. LG Holger [/QUOTE]
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