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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 15715"><p>Hallo,</p><p></p><p>in diesem Sommer gab es soviele Hagelschäden an Autos wie nie zuvor.</p><p>Leider versuchen manche Versicherer, sich schadlos zu halten und versuchen ihre Kunden zu vera...... !</p><p>Sie wollen, und mir sind mittlerweile einige Fälle bekannt, Kunden bei einem Hagelschaden in der VK höherstufen, da ja ein Schadensfall in dem laufenden Versicherungsjahr vorlag.</p><p></p><p>Dies ist absoluter Blödsinn und lt. Vertragsbedingungen falsch !!!!!</p><p></p><p>Für Hagelschäden kommt nicht die Vollkasko, sondern die Teilkasko auf. Nach einem Hagelschaden erfolgt keine Höherstufung, schon garnicht in der Vollkasko. Sie handeln nach dem Motto "probieren kann man es ja mal....." . Wenn sie 20 Kunden so höherstufen, haben sie ja schon etwas erreicht wenn nur einer zahlt. Nur mal so als Beispiel.</p><p></p><p>Wer einen solchen Beitragsbescheid bekommt, muss unverzuglich handeln.</p><p>Widerspruch einlegen und ggf. die Versicherung kündigen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 15715"] Hallo, in diesem Sommer gab es soviele Hagelschäden an Autos wie nie zuvor. Leider versuchen manche Versicherer, sich schadlos zu halten und versuchen ihre Kunden zu vera...... ! Sie wollen, und mir sind mittlerweile einige Fälle bekannt, Kunden bei einem Hagelschaden in der VK höherstufen, da ja ein Schadensfall in dem laufenden Versicherungsjahr vorlag. Dies ist absoluter Blödsinn und lt. Vertragsbedingungen falsch !!!!! Für Hagelschäden kommt nicht die Vollkasko, sondern die Teilkasko auf. Nach einem Hagelschaden erfolgt keine Höherstufung, schon garnicht in der Vollkasko. Sie handeln nach dem Motto "probieren kann man es ja mal....." . Wenn sie 20 Kunden so höherstufen, haben sie ja schon etwas erreicht wenn nur einer zahlt. Nur mal so als Beispiel. Wer einen solchen Beitragsbescheid bekommt, muss unverzuglich handeln. Widerspruch einlegen und ggf. die Versicherung kündigen. [/QUOTE]
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