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<blockquote data-quote="Guest" data-source="post: 41507"><p>Hallo,</p><p></p><p>rein Rechtlich musst Du spätestens in dem auf der Plakette angegebenen Monat zur HU oder zur AU.</p><p>Ich denke aber mal, Dir geht es eher um die Frage, AB WANN KOSTET EINE ÜBERZIEHUNG DER PRÜFFRISTEN GELD?</p><p></p><p>Nachstehend der dann für dich interessante Auszug aus dem Bussgeldkatalog (AUFSTELLUNG GILT NUR FÜR PKW):</p><p>"Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von </p><p>mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR </p><p>vier bis acht Monaten 25,- EUR </p><p>mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte </p><p></p><p>Abgasuntersuchung:</p><p>Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um </p><p>mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR </p><p>mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt </p><p></p><p>Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR "</p><p></p><p>Das bedeutet also für Dich, dass Du bis zu 2 Monaten überziehen kannst, ohne dafür Strafe zu zahlen.</p><p>Wenn Du also 08/08 auf der Plakette stehen hast und erst 10/08 zum Tüv fährst, dann kostet Dich das keine Strafe.</p><p>Du bekommst allerdings auch dann im Oktober bei bestandener Prüfung nur eine Plakette, die 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der eigentlichen HU gültig ist. Also 08/10.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Martin</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Guest, post: 41507"] Hallo, rein Rechtlich musst Du spätestens in dem auf der Plakette angegebenen Monat zur HU oder zur AU. Ich denke aber mal, Dir geht es eher um die Frage, AB WANN KOSTET EINE ÜBERZIEHUNG DER PRÜFFRISTEN GELD? Nachstehend der dann für dich interessante Auszug aus dem Bussgeldkatalog (AUFSTELLUNG GILT NUR FÜR PKW): "Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte Abgasuntersuchung: Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR " Das bedeutet also für Dich, dass Du bis zu 2 Monaten überziehen kannst, ohne dafür Strafe zu zahlen. Wenn Du also 08/08 auf der Plakette stehen hast und erst 10/08 zum Tüv fährst, dann kostet Dich das keine Strafe. Du bekommst allerdings auch dann im Oktober bei bestandener Prüfung nur eine Plakette, die 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der eigentlichen HU gültig ist. Also 08/10. Gruß Martin [/QUOTE]
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