Wenn tüv abläuft???

Diskutiere Wenn tüv abläuft??? im Forum Opel Combo im Bereich ---> Die Fahrzeuge - hallo leute, habe mal ne frage und zwar, wenn bei mir im august der tüv ausläuft, wievie zeit bleibt mir um einen neuen zu kriegen, ich meine muss...
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hallo leute, habe mal ne frage und zwar, wenn bei mir im august der tüv ausläuft, wievie zeit bleibt mir um einen neuen zu kriegen, ich meine muss ich da sofort hin oder habe ich eine bestimmte zeit nach dem august den tüv zu machen???? :confused: :confused:
 
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Moin,

eine Verlängerungsfrist gibt es nicht ! Wenn die Plakette 8/08 anzeigt, muss man allerspätestens am 31.08. zum TüV. Streng genommen kostet es am 1.9.08 schon Strafe.

Der geklebte Ablaufmonat ist ja schon eine Frist. Es heißt ja nicht, man muss IM August zum Tüv, sondern SPÄTESTENS. :zwinkernani:
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo,
Dein Auto muss im August erscheinen. Wenn es Maengel hat, koennen diese in 4 Wochen anschliessend repariert werden (sofern Du noch vom Hof wegfahren darfst). Auch nach 4 Wochen gibts wieder die August-Plakette.
Gruss Helmut
 
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000pazan000 schrieb:
hallo leute, habe mal ne frage und zwar, wenn bei mir im august der tüv ausläuft, wievie zeit bleibt mir um einen neuen zu kriegen, ich meine muss ich da sofort hin oder habe ich eine bestimmte zeit nach dem august den tüv zu machen???? :confused: :confused:

Hallo,

rein Rechtlich musst Du spätestens in dem auf der Plakette angegebenen Monat zur HU oder zur AU.
Ich denke aber mal, Dir geht es eher um die Frage, AB WANN KOSTET EINE ÜBERZIEHUNG DER PRÜFFRISTEN GELD?

Nachstehend der dann für dich interessante Auszug aus dem Bussgeldkatalog (AUFSTELLUNG GILT NUR FÜR PKW):
"Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR "

Das bedeutet also für Dich, dass Du bis zu 2 Monaten überziehen kannst, ohne dafür Strafe zu zahlen.
Wenn Du also 08/08 auf der Plakette stehen hast und erst 10/08 zum Tüv fährst, dann kostet Dich das keine Strafe.
Du bekommst allerdings auch dann im Oktober bei bestandener Prüfung nur eine Plakette, die 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der eigentlichen HU gültig ist. Also 08/10.

Gruß
Martin
 
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Hi Martin,

Du solltest mal deinen Bußgeldkatalog erneuern !!!

In der aktuellen Fassung heißt es unter Tatbestandsnummer 329102 ff wörtlich:

Termin war um bis zu 2 Monate überschritten..... :!:

Es gibt keinen einzigen Tag Frist !

Quelle: KBA (Achtung, sehr große Datei ! :pfeiff:)
 
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Berlingoheizer schrieb:
Hi Martin,

Du solltest mal deinen Bußgeldkatalog erneuern !!!

In der aktuellen Fassung heißt es unter Tatbestandsnummer 329102 ff wörtlich:

Termin war um bis zu 2 Monate überschritten..... :!:

Es gibt keinen einzigen Tag Frist !

Quelle: KBA (Achtung, sehr große Datei ! :pfeiff:)

Nö lieber Michel,

ich habe schon den AKTUELLEN Bussgeldkatalog herangenommen.
Nur habe ich den Teil für PKW zitiert und nicht den für KOM und LKW. :zwinkernani:

Ich meinte die Tatbestände 329113, 329119, 329610, 329124 (betreffen alle HU), 347100 und 347600 (betreffen alle AU).
Denn nur hier geht es um PKW.

Den Tatbestand, den Du meinst, der bezieht sich auf Fahrzeuge, die auch regelmäßig einer SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG zu unterziehen sind.
Also z.B. KOM (Kraftomnibusse) oder LKW.

Ich hatte aber auch extra geschrieben, dass meine Aufstellung nur für PKW gilt. :pfeiff:

So, dann mach ich den KLUGSCHEISSERMODUS mal wieder aus. :mrgreen:

Gruß
Martin
 
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Sorry, Martin. Mein Fehler.

Das größte Problem bei einer Überziehung des TüV-Termins sind aber nicht unsere grünen oder blauen Freunde, sondern die Versicherer. Die drehen aus jeder Kleinigkeit einen Strick, um sich vor Zahlungen zu drücken. :mhm:
 
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Danke für die Infos :D , Ich habe da noch was und zwar, der Vater meiner Freundin möchte sein Auto an seinen Bruder abgeben, der im juli nach deutschland zu besuch kommt (aus Russland), aber sein Wagen hat nur bis juni Tüv und er hat mich auch gefragt ob ich mich mit sowas auskenne und ob er für den einen monat Tüv machen soll. ich habe zu ihm gesagt, dass es quatsch wäre es zu tun, denn einen monat später fährt der wagen auf der anderen seite des Uralgebirges rum, wo es sowieso egal ist ob der den tüv hat oder nicht. Ich muss dazu sagen der wagen ist noch bester verfassung (skoda Oktavia Bj00).
Meint ihr ich habe recht mit dem was ich ihm gesagt habe oder soll er doch noch mal zur tüvstelle fahrn, was in meinen augen totaller quatsch wäre!!!!!!!! :confused:
 
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000pazan000 schrieb:
Danke für die Infos :D , Ich habe da noch was und zwar, der Vater meiner Freundin möchte sein Auto an seinen Bruder abgeben, der im juli nach deutschland zu besuch kommt (aus Russland), aber sein Wagen hat nur bis juni Tüv und er hat mich auch gefragt ob ich mich mit sowas auskenne und ob er für den einen monat Tüv machen soll. ich habe zu ihm gesagt, dass es quatsch wäre es zu tun, denn einen monat später fährt der wagen auf der anderen seite des Uralgebirges rum, wo es sowieso egal ist ob der den tüv hat oder nicht. Ich muss dazu sagen der wagen ist noch bester verfassung (skoda Oktavia Bj00).
Meint ihr ich habe recht mit dem was ich ihm gesagt habe oder soll er doch noch mal zur tüvstelle fahrn, was in meinen augen totaller quatsch wäre!!!!!!!! :confused:

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann nimmt der Bruder des Vaters Deiner Freunding das Auto nach seinem Besuch mit nach Russland.
Wenn er es auf eigener Achse gen Osten bewegen möchte, dann benötigt er ein Ausfuhrkennzeichen, welches bei den Zulassungsstellen zu bekommen ist.
Und nun der Haken: Ein Ausfuhrkennzeichen bekommt man nur, wenn die TÜV-Plakette noch mindestens bis zur geplanten Ausfuhr Ihre Gültigkeit hat.
Da der Bruder aber erst im Juli zu Besuch kommt und der TÜV bereits im Juni abläuft, wird er kein Ausfuhrkennzeichen bekommen.
Die Alternative wäre dann: Nach dem Besuch Fahrzeug abmelden (verkaufen) und das Fahrzeug auf einem Anhänger Richtung Ural transportieren.

Gruß
Martin
 
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aber das auto auf dem transporter über die grenze zu bringen wäre kein problem, ja????

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann nimmt der Bruder des Vaters Deiner Freunding das Auto nach seinem Besuch mit nach Russland.
Wenn er es auf eigener Achse gen Osten bewegen möchte, dann benötigt er ein Ausfuhrkennzeichen, welches bei den Zulassungsstellen zu bekommen ist.
Und nun der Haken: Ein Ausfuhrkennzeichen bekommt man nur, wenn die TÜV-Plakette noch mindestens bis zur geplanten Ausfuhr Ihre Gültigkeit hat.
Da der Bruder aber erst im Juli zu Besuch kommt und der TÜV bereits im Juni abläuft, wird er kein Ausfuhrkennzeichen bekommen.
Die Alternative wäre dann: Nach dem Besuch Fahrzeug abmelden (verkaufen) und das Fahrzeug auf einem Anhänger Richtung Ural transportieren.

Gruß
Martin
 
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000pazan000 schrieb:
aber das auto auf dem transporter über die grenze zu bringen wäre kein problem, ja????

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann nimmt der Bruder des Vaters Deiner Freunding das Auto nach seinem Besuch mit nach Russland.
Wenn er es auf eigener Achse gen Osten bewegen möchte, dann benötigt er ein Ausfuhrkennzeichen, welches bei den Zulassungsstellen zu bekommen ist.
Und nun der Haken: Ein Ausfuhrkennzeichen bekommt man nur, wenn die TÜV-Plakette noch mindestens bis zur geplanten Ausfuhr Ihre Gültigkeit hat.
Da der Bruder aber erst im Juli zu Besuch kommt und der TÜV bereits im Juni abläuft, wird er kein Ausfuhrkennzeichen bekommen.
Die Alternative wäre dann: Nach dem Besuch Fahrzeug abmelden (verkaufen) und das Fahrzeug auf einem Anhänger Richtung Ural transportieren.

Gruß
Martin

Aus deutscher Sicht, nein.
Zur Sicherheit sollte man natürlich beim Grenzübertritt einen Eigentumsnachweis dabei haben (Kaufvertrag o.ä.).
Wie das mit der Einfuhr in Russland aussieht, das sollte dann vielleicht der Buder des Vaters Deiner Freundin im Vorfeld mit dem russischen Zoll klären.

Und immer daran denken:
Hier im Forum kann man nur evtl. Möglichkeiten aufzeigen.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann erkundige Dich bezüglich der nötigen Formalitäten bei der Zulassungsstelle, dem deutschen Zoll (www.zoll.de) und evtl. auch beim Finanzamt (wegen der Kfz-Steuer).
Die notwendigen Kontaktdaten sind ja heutzutage leicht über das Internet zu bekommen.

Gruß
Martin
 
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Hallo zusammen,

irgendwie ist das ja auch eine Kostenfrage: Tüv-Kosten versus per Anhänger über die Grenze.

Viele Grüße aus Hamburg
von Eka mit ihrem isicamper
 
Thema: Wenn tüv abläuft???

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