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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 72182"><p>@ReCon:</p><p></p><p>Du hast einen Gebrauchtwagen erworben, der einen offensichtlichen Mangel hat. Der Händler steht in der Pflicht, den Mangel zu beseitigen, egal ob Garantieversicherung oder nicht, es ist Sache des Händlers den Mangel zu beseitigen, EGAL WIE.</p><p>Ich würde an deiner Stelle die Finger von dem Auto lassen, in Sachen Mangelbehebung, denn sonst verwirkst du die Garantie/Sachmängelhaftung !</p><p>Wenn du selber dran herunschraubst/schneidest, ist der Händler aus ALLEM raus, denn der Mangel kann ihm ggf. nicht mehr nachgewiesen werden.</p><p>Stell dem das Auto hin und bestehe auf Mängelbehebung, fertig.</p><p></p><p>Ich persönlich würde keinen einzigen Gedanken an die Ursache des Wassereintritts verschenken, denn der Händler ist in der Pflicht, sich darum Gedanken zu machen und den Mangel zu beseitigen. Wenn nicht, den Kaufvertrag ggf. mit Anwaltshilfe anfechten oder wandeln.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 72182"] @ReCon: Du hast einen Gebrauchtwagen erworben, der einen offensichtlichen Mangel hat. Der Händler steht in der Pflicht, den Mangel zu beseitigen, egal ob Garantieversicherung oder nicht, es ist Sache des Händlers den Mangel zu beseitigen, EGAL WIE. Ich würde an deiner Stelle die Finger von dem Auto lassen, in Sachen Mangelbehebung, denn sonst verwirkst du die Garantie/Sachmängelhaftung ! Wenn du selber dran herunschraubst/schneidest, ist der Händler aus ALLEM raus, denn der Mangel kann ihm ggf. nicht mehr nachgewiesen werden. Stell dem das Auto hin und bestehe auf Mängelbehebung, fertig. Ich persönlich würde keinen einzigen Gedanken an die Ursache des Wassereintritts verschenken, denn der Händler ist in der Pflicht, sich darum Gedanken zu machen und den Mangel zu beseitigen. Wenn nicht, den Kaufvertrag ggf. mit Anwaltshilfe anfechten oder wandeln. [/QUOTE]
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