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Was bedeutet: Nach der StVO nicht zugelassen
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<blockquote data-quote="welfen2002" data-source="post: 9827" data-attributes="member: 74"><p>Fahren mit offener Tür?</p><p>Also es gibt ne Menge Autos, die keine Türen haben, bzw. aushängen dürfen. Das ist vollkommen unabhängig vom Autotyp. Das geht vom Trabi bis Unimog, aber ich glaube das muß eingetragen werden.</p><p>Ein Kumpel von mir ist mit KäferCabrio ohne Tür gefahren, weil ich das nicht so ganz verstanden haben ob das OK ist, habe ich Ihn gefragt und er sagte: "Bedingt, aber der Innenraum muß geschlossen sein, und genau dafür hängte er eine Kette zwischen A und B Säule.</p><p>Das das so geht????? </p><p>Kennt sich irgendeiner mit Gesetzeslage aus?</p><p>Bitte aber keine Erklärungen das es Ihm zu gefährlich sei.</p><p></p><p>Weil Big-Friedrich noch nicht mal eine Kette zwischen A u.B Säule hat, ist das was er angeblich nur selten macht höchst Widrig. Ich bin mir ziehmlich sicher, das man für den Gesamtvorgang einer Fahrt, also vom Starten des Motors ab, die Türen geschlossen halten muß, wenn man welche hat. Ebenso sind sämtliche Gliedmaße u. Kopf nicht außerhalb der äußeren Begrenzung des Fahrzeuges zu bringen.</p><p></p><p>Falls jemand meiner These zustimmt, dann die Anschlußfrage:</p><p>Arbeitskollege ist 2,20m, wenn er mit mir im offenen SLK fährt, ragt sein Kopf außerhalb der "gedachten" Dachlinie. Wenn er sich zur Selbstanzeige bringen würde, was oder welche Strafe steht denn dafür?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="welfen2002, post: 9827, member: 74"] Fahren mit offener Tür? Also es gibt ne Menge Autos, die keine Türen haben, bzw. aushängen dürfen. Das ist vollkommen unabhängig vom Autotyp. Das geht vom Trabi bis Unimog, aber ich glaube das muß eingetragen werden. Ein Kumpel von mir ist mit KäferCabrio ohne Tür gefahren, weil ich das nicht so ganz verstanden haben ob das OK ist, habe ich Ihn gefragt und er sagte: "Bedingt, aber der Innenraum muß geschlossen sein, und genau dafür hängte er eine Kette zwischen A und B Säule. Das das so geht????? Kennt sich irgendeiner mit Gesetzeslage aus? Bitte aber keine Erklärungen das es Ihm zu gefährlich sei. Weil Big-Friedrich noch nicht mal eine Kette zwischen A u.B Säule hat, ist das was er angeblich nur selten macht höchst Widrig. Ich bin mir ziehmlich sicher, das man für den Gesamtvorgang einer Fahrt, also vom Starten des Motors ab, die Türen geschlossen halten muß, wenn man welche hat. Ebenso sind sämtliche Gliedmaße u. Kopf nicht außerhalb der äußeren Begrenzung des Fahrzeuges zu bringen. Falls jemand meiner These zustimmt, dann die Anschlußfrage: Arbeitskollege ist 2,20m, wenn er mit mir im offenen SLK fährt, ragt sein Kopf außerhalb der "gedachten" Dachlinie. Wenn er sich zur Selbstanzeige bringen würde, was oder welche Strafe steht denn dafür? [/QUOTE]
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