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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 98057"><p>Ehrliche antwort ? Ich, der ich gewalt eigentlich strikt ablehne, bin der meinung, daß jemand, der sich nicht an die spielregeln hält, hier: lügt, daß sich die balken biegen, seinen anspruch darauf, daß <em>ich</em> mich an die spielregeln halte, verwirkt. Sprich: da in so einem falle (die anschrift und) der fahrzeugstandort des gegners bekannt ist, würde ich dem in nicht justitiabler form, aber dennoch unmissverständlich signalisieren, daß er besser daran täte, der wahrheit die ehre zu geben (ob ich als gewaltverächter die damit zwischen den zeilen ausgesprochene drohung *) bei hartnäckigem weiter-lügen des gegners dann tatsächlich in die tat umsetzen würde, steht auf einem anderen blatt...).</p><p></p><p>Und in Deinem - matula's - fall, würde ich -- wenn Du Dich gerade beim zurückdenken wieder einmal darüber aufregst -- dem auch heute noch eine pro forma-rechnung mit dem Dir Deiner meinung nach zustehenden betrag schicken. Verbunden mit dem ausdrücklichen hinweis, daß Du Dir zwar bewusst seiest, diesen anspruch nicht durchsetzen zu können, er aber dennoch wissen solle, daß Du ihn (und seine lügerei) nicht vergessen würdest. Und wenn er wolle, daß Du ihn vergisst, dann solle er doch bitte bis zum ... die rechnung begleichen (evtl.: oder einen vorschlag zur güte unterbreiten).</p><p></p><p><span style="font-size: 10px">*) BTW: aus diesem grund, also der gefahr eventueller "revanche-fouls", bin ich übrigens ein großer fan der in der CH (zumindest früher) für jedermann erhältlichen halterverzeichnisse, weil ich mir sicher bin, daß es einen ganz gewaltigen, disziplinierenden einfluss auf das verhalten im straßenverkehr hat, wenn sich herr (und frau) verkehrsrowdy jederzeit dessen bewusst sein muss, daß ein opfer sich am eigenen heiligen blechle vergreifen könnte, weil dessen standort auch ohne einschaltung der meist tatenlos und/oder ohnmächtig zusehenden behörden herauszufinden ist.</span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 98057"] Ehrliche antwort ? Ich, der ich gewalt eigentlich strikt ablehne, bin der meinung, daß jemand, der sich nicht an die spielregeln hält, hier: lügt, daß sich die balken biegen, seinen anspruch darauf, daß [i]ich[/i] mich an die spielregeln halte, verwirkt. Sprich: da in so einem falle (die anschrift und) der fahrzeugstandort des gegners bekannt ist, würde ich dem in nicht justitiabler form, aber dennoch unmissverständlich signalisieren, daß er besser daran täte, der wahrheit die ehre zu geben (ob ich als gewaltverächter die damit zwischen den zeilen ausgesprochene drohung *) bei hartnäckigem weiter-lügen des gegners dann tatsächlich in die tat umsetzen würde, steht auf einem anderen blatt...). Und in Deinem - matula's - fall, würde ich -- wenn Du Dich gerade beim zurückdenken wieder einmal darüber aufregst -- dem auch heute noch eine pro forma-rechnung mit dem Dir Deiner meinung nach zustehenden betrag schicken. Verbunden mit dem ausdrücklichen hinweis, daß Du Dir zwar bewusst seiest, diesen anspruch nicht durchsetzen zu können, er aber dennoch wissen solle, daß Du ihn (und seine lügerei) nicht vergessen würdest. Und wenn er wolle, daß Du ihn vergisst, dann solle er doch bitte bis zum ... die rechnung begleichen (evtl.: oder einen vorschlag zur güte unterbreiten). [size=2]*) BTW: aus diesem grund, also der gefahr eventueller "revanche-fouls", bin ich übrigens ein großer fan der in der CH (zumindest früher) für jedermann erhältlichen halterverzeichnisse, weil ich mir sicher bin, daß es einen ganz gewaltigen, disziplinierenden einfluss auf das verhalten im straßenverkehr hat, wenn sich herr (und frau) verkehrsrowdy jederzeit dessen bewusst sein muss, daß ein opfer sich am eigenen heiligen blechle vergreifen könnte, weil dessen standort auch ohne einschaltung der meist tatenlos und/oder ohnmächtig zusehenden behörden herauszufinden ist.[/size] [/QUOTE]
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