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TüV mal nicht kleinlich, sondern schlampig !
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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 100051" data-attributes="member: 4310"><p>@bonsaicamper Danke für genau die richtigen Stichworte <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> </p><p></p><p>Hab damit mal ein wenig Google gefüttert und bin dabei auf zwei recht verständliche praktische Fälle gestoßen:</p><p></p><p> <a href="http://www.fahrschule-online.de/hauptuntersuchung-schadensersatz-bei-schweren-maengeln-1005207.html" target="_blank">http://www.fahrschule-online.de/hauptun ... 05207.html</a></p><p></p><p>und unter Bezug des Urteils aus Hamm ( Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen I-11 U 112/08 ) findet man in einem <a href="http://www.rug-anwaltsblog.de/2012/09/13/fast-keine-rechte-des-kaufers-wegen-mangeln-von-tuv-gutachten/" target="_blank">Anwalts-Blog</a> weitere recht spannende Aussagen.</p><p></p><p>Dabei geht es allerdings nur um die bekannte Situation, wo ein Gebrauchtwagenkäufer sich auf das Ergebnis der HU verlassen hat und damit schwer eingegangen ist. </p><p></p><p>Ich hab auch Fälle entdeckt, wo jemand Schadenersatz zugesprochen bekam, weil sein neues Moped von der Rennleitung einkassiert wurde, der beauftragte Gutachter sich dann vergutachtet hat und die Mühle stilllegte, obwohl alles o.k. war.. auch hier war das Land zahlend und nicht etwa der TÜV, der zuerst verklagt wurde..was aber abgeschmettert wurde. Erst per Staatshaftung kam der Moped Besitzer zu seinem Recht.</p><p></p><p>Was ich allerdings nicht finden konnte, war ein Fall, wo jemand auch nach TÜV Besuch verkehrsunsicher war und ihm dadurch ein Schaden entstand.. Mann könnte ja im vorliegenden Fall das wilde Beispiel konstruieren, dass ne Bremsscheibe platzt und man deshalb das eigene Fahrzeug mit der Leitplanke kaltverschweißt.. selbst bei Vollkasko wäre das ja dann so ein Fall, wo es spannend wäre... </p><p></p><p>Gefühlt wäre es bei vorausgegangenen Inspektion durch eine Fachwerkstatt deutlich leichter als bei einer HU..</p><p></p><p>Will aber hoffen, dass das niemand je rausfinden muss..</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 100051, member: 4310"] @bonsaicamper Danke für genau die richtigen Stichworte :) Hab damit mal ein wenig Google gefüttert und bin dabei auf zwei recht verständliche praktische Fälle gestoßen: [url=http://www.fahrschule-online.de/hauptuntersuchung-schadensersatz-bei-schweren-maengeln-1005207.html]http://www.fahrschule-online.de/hauptun ... 05207.html[/url] und unter Bezug des Urteils aus Hamm ( Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen I-11 U 112/08 ) findet man in einem [url=http://www.rug-anwaltsblog.de/2012/09/13/fast-keine-rechte-des-kaufers-wegen-mangeln-von-tuv-gutachten/]Anwalts-Blog[/url] weitere recht spannende Aussagen. Dabei geht es allerdings nur um die bekannte Situation, wo ein Gebrauchtwagenkäufer sich auf das Ergebnis der HU verlassen hat und damit schwer eingegangen ist. Ich hab auch Fälle entdeckt, wo jemand Schadenersatz zugesprochen bekam, weil sein neues Moped von der Rennleitung einkassiert wurde, der beauftragte Gutachter sich dann vergutachtet hat und die Mühle stilllegte, obwohl alles o.k. war.. auch hier war das Land zahlend und nicht etwa der TÜV, der zuerst verklagt wurde..was aber abgeschmettert wurde. Erst per Staatshaftung kam der Moped Besitzer zu seinem Recht. Was ich allerdings nicht finden konnte, war ein Fall, wo jemand auch nach TÜV Besuch verkehrsunsicher war und ihm dadurch ein Schaden entstand.. Mann könnte ja im vorliegenden Fall das wilde Beispiel konstruieren, dass ne Bremsscheibe platzt und man deshalb das eigene Fahrzeug mit der Leitplanke kaltverschweißt.. selbst bei Vollkasko wäre das ja dann so ein Fall, wo es spannend wäre... Gefühlt wäre es bei vorausgegangenen Inspektion durch eine Fachwerkstatt deutlich leichter als bei einer HU.. Will aber hoffen, dass das niemand je rausfinden muss.. [/QUOTE]
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