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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 645"><p>Wenn Du Deine Anzeige bei der Polizei machst, kannst Du ja einen Verdacht äußern! Die Anzeige wird zwar gegen Unbekannt aufgenommen, aber Du kannst Deine Feststellungen in die Anzeige mit aufnehmen lassen.</p><p>Wenn Du das so formulierst wie Du es oben geschrieben hast, ist das auch keine üble Nachrede, sondern lediglich eine Beobachtung die Du gemacht hast.</p><p></p><p>Sollte die Anzeige dann eingestellt werden ohne das dieser Verdacht überprüft wird, kannst Du den, das Verfahren einstellenden Staatsanwalt wegen "Strafvereitelung im Amt" anzeigen.</p><p></p><p>Schließlich geht es nicht nur um den materiellen, sondern auch um den ideellen Wert des Kinderwagens.</p><p>Hoffe nur, das Ihr den Kinderwagen angeschlossen hattet, nicht das die Versicherung sich weigern kann zu bezahlen.........</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 645"] Wenn Du Deine Anzeige bei der Polizei machst, kannst Du ja einen Verdacht äußern! Die Anzeige wird zwar gegen Unbekannt aufgenommen, aber Du kannst Deine Feststellungen in die Anzeige mit aufnehmen lassen. Wenn Du das so formulierst wie Du es oben geschrieben hast, ist das auch keine üble Nachrede, sondern lediglich eine Beobachtung die Du gemacht hast. Sollte die Anzeige dann eingestellt werden ohne das dieser Verdacht überprüft wird, kannst Du den, das Verfahren einstellenden Staatsanwalt wegen "Strafvereitelung im Amt" anzeigen. Schließlich geht es nicht nur um den materiellen, sondern auch um den ideellen Wert des Kinderwagens. Hoffe nur, das Ihr den Kinderwagen angeschlossen hattet, nicht das die Versicherung sich weigern kann zu bezahlen......... [/QUOTE]
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Welcher Monat hat immer echt weniger als 30 Tage?
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