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Ford Tourneo/Transit Connect
Tourneo bestellt, Transit geliefert - was nun?
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<blockquote data-quote="furgo nata" data-source="post: 117402" data-attributes="member: 6660"><p>Update!</p><p></p><p>Aussage Rechtsberatung ADAC (danke für den Tipp!): <u>Wenn keine andere Einigung möglich ist</u>, muss die unverbindliche Frist + 6 Wochen abgewartet werden. Erst dann kann der Händler gemahnt werden (2 Wochen), und schließlich mit einer erneuten 2-Wöchigen Frist zur Lieferung aufgefordert werden. Daraufhin kann der Vertrag einseitig aufgelöst und u.U. Schadenersatz gefordert werden. So oder so ähnlich.</p><p></p><p>Aussage Autohaus: Zusatzausstattung entspricht der Bestellung, es ist keine Verwechslung beim Transport o.ä. Der Fehler wird darauf zurückgeführt, dass die Bestellspezifikation so gestrickt sei, dass es werksseitig zu einer Verwechslung zwischen Transit Connect und Tourneo Connect kommen kann. Ist für mich schwer nachvollziehbar - hat nicht jede Modellvariante einen eindeutigen Schlüssel, nach dem der Händler bestellt?</p><p>Aber ich bin erleichtert, dass sich jetzt zumindest offenbar jemand um mich bemüht.</p><p></p><p>Ich habe dem Händler drei Vorschläge gemacht, die dort nun mit der Leitung abgeklärt werden sollen:</p><p>a) Der Vertrag wird in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst.</p><p>b) Der Händler zieht ein anderes Fahrzeug (Tageszulassung o.ä.), das entweder der Bestellung oder von mir zu definierenden Merkmalen entspricht, von einem anderen Händler an.</p><p>c) Neubestellung. Für mich aufgrund der erneuten Wartezeit am wenigsten attraktiv, aber theoretisch unter Ausreizung der o.g. Frist machbar. Trotzdem würde ich ein kleines Trostpflaster erwarten (vielleicht in Form des einen oder anderen zusätlichen Häkchens in der Ausstattungsliste).</p><p></p><p>Ich glaube, keine dieser Optionen wäre für mich ungünstig oder unverschämt dem Händler gegenüber.</p><p>Aber ich nehme gern Kritik oder Vorschläge entgegen.</p><p>Etwas erschwerend kommt hinzu, dass ich über eine der großen Internet-Vermittlungen (Autohaus24, APL, Meinauto,...) bestellt habe und somit ein elender Knauser bin, an dem nur über die Masse Gleichgesinnter etwas zu verdienen ist. Ich weiss nicht, wie die Autohäuser das sehen und wieviel ihnen da noch an Kulanz liegt...</p><p></p><p>@yogi: Danke für die Info. Darf man fragen, was ein WA ist? Wikipedia spuckt darunter höchstens "Waldarbeiter (Forstwirt)" aus. <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/ayes.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":rund:" title="rund :rund:" data-shortname=":rund:" /></p><p></p><p>Gruß</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="furgo nata, post: 117402, member: 6660"] Update! Aussage Rechtsberatung ADAC (danke für den Tipp!): [u]Wenn keine andere Einigung möglich ist[/u], muss die unverbindliche Frist + 6 Wochen abgewartet werden. Erst dann kann der Händler gemahnt werden (2 Wochen), und schließlich mit einer erneuten 2-Wöchigen Frist zur Lieferung aufgefordert werden. Daraufhin kann der Vertrag einseitig aufgelöst und u.U. Schadenersatz gefordert werden. So oder so ähnlich. Aussage Autohaus: Zusatzausstattung entspricht der Bestellung, es ist keine Verwechslung beim Transport o.ä. Der Fehler wird darauf zurückgeführt, dass die Bestellspezifikation so gestrickt sei, dass es werksseitig zu einer Verwechslung zwischen Transit Connect und Tourneo Connect kommen kann. Ist für mich schwer nachvollziehbar - hat nicht jede Modellvariante einen eindeutigen Schlüssel, nach dem der Händler bestellt? Aber ich bin erleichtert, dass sich jetzt zumindest offenbar jemand um mich bemüht. Ich habe dem Händler drei Vorschläge gemacht, die dort nun mit der Leitung abgeklärt werden sollen: a) Der Vertrag wird in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst. b) Der Händler zieht ein anderes Fahrzeug (Tageszulassung o.ä.), das entweder der Bestellung oder von mir zu definierenden Merkmalen entspricht, von einem anderen Händler an. c) Neubestellung. Für mich aufgrund der erneuten Wartezeit am wenigsten attraktiv, aber theoretisch unter Ausreizung der o.g. Frist machbar. Trotzdem würde ich ein kleines Trostpflaster erwarten (vielleicht in Form des einen oder anderen zusätlichen Häkchens in der Ausstattungsliste). Ich glaube, keine dieser Optionen wäre für mich ungünstig oder unverschämt dem Händler gegenüber. Aber ich nehme gern Kritik oder Vorschläge entgegen. Etwas erschwerend kommt hinzu, dass ich über eine der großen Internet-Vermittlungen (Autohaus24, APL, Meinauto,...) bestellt habe und somit ein elender Knauser bin, an dem nur über die Masse Gleichgesinnter etwas zu verdienen ist. Ich weiss nicht, wie die Autohäuser das sehen und wieviel ihnen da noch an Kulanz liegt... @yogi: Danke für die Info. Darf man fragen, was ein WA ist? Wikipedia spuckt darunter höchstens "Waldarbeiter (Forstwirt)" aus. :rund: Gruß [/QUOTE]
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