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<blockquote data-quote="Guest" data-source="post: 73891"><p>Bei einer Werksniederlassung ist es aber durchaus möglich, dass Garantiefälle etwas anders laufen, da diese ja direkt mit dem Hersteller "verbunden" sind.</p><p>Es kann durchaus sein, dass Vertragshändler anders behandelt werden.</p><p></p><p>Bei Citroen ist es z.B. auch so, dass Freigaben teilweise "unter Vorbehalt" erteilt werden.</p><p>Nach dem Ausbau der Teile werden die dann untersucht und es kann vorkommen, dass die Freigabe zurückgezogen wird.</p><p>Dies geschieht meist dann, wenn die Freigabe aufgrund von Bildern erteilt wurde, welche die Werkstatt an C... geschickt hat (z.B. Rostbefall einzelner Bauteile).</p><p>Die Rücknahme der Freigabe geschieht dann aber nicht zum Nachteil des Kunden, sondern die Werkstatt muss sich an den Kosten beteiligen.</p><p></p><p>Davon aber mal abgesehen.</p><p>Wenn mir ein Händler/eine Werkstatt sagt, dass die Freigabe erteilt wurde und ich also kostenlos repariert, bzw. ausgetauscht bekomme, dann kann er sich eine anschließende Rechnung sonst wo hinstecken.</p><p>Schließlich wurde ja der Auftrag aufgrund der kostenlosen Instandsetzung erteilt.</p><p></p><p>Gruß</p><p>Martin</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Guest, post: 73891"] Bei einer Werksniederlassung ist es aber durchaus möglich, dass Garantiefälle etwas anders laufen, da diese ja direkt mit dem Hersteller "verbunden" sind. Es kann durchaus sein, dass Vertragshändler anders behandelt werden. Bei Citroen ist es z.B. auch so, dass Freigaben teilweise "unter Vorbehalt" erteilt werden. Nach dem Ausbau der Teile werden die dann untersucht und es kann vorkommen, dass die Freigabe zurückgezogen wird. Dies geschieht meist dann, wenn die Freigabe aufgrund von Bildern erteilt wurde, welche die Werkstatt an C... geschickt hat (z.B. Rostbefall einzelner Bauteile). Die Rücknahme der Freigabe geschieht dann aber nicht zum Nachteil des Kunden, sondern die Werkstatt muss sich an den Kosten beteiligen. Davon aber mal abgesehen. Wenn mir ein Händler/eine Werkstatt sagt, dass die Freigabe erteilt wurde und ich also kostenlos repariert, bzw. ausgetauscht bekomme, dann kann er sich eine anschließende Rechnung sonst wo hinstecken. Schließlich wurde ja der Auftrag aufgrund der kostenlosen Instandsetzung erteilt. Gruß Martin [/QUOTE]
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