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<blockquote data-quote="rgruener" data-source="post: 74736" data-attributes="member: 2299"><p>lass dich beraten, wie du am besten aus diesem kaufvertrag raus kommst.</p><p>klingt alles nicht grade seriös. ein seriöser händler würde niemals einen solchen vorschlag machen und zum betrug raten.</p><p>solltest du das auto trotzdem nehmen, dann lass auf jeden fall einen gebrauchtwagencheck beim adac, tüv etc. machen. </p><p>wer dem kunden schon am anfang zum betrug rät, ist möglicherweise auch selbst ein betrüger.</p><p></p><p>was mir grade noch einfällt - falls du den nimmst oder nehmen musst, dann hast du (unabhängig von irgendeiner garantie) auf jeden fall 1 jahr gewährleistung durch den händler mit beweislastumkehr nach 6 monaten.</p><p>also wenn was innerhalb der ersten 6 monate ist, dann dem händler hinstellen und beseitigen lassen. wie der das macht ist alleine seine sache. klappt das beim 2ten mal nicht, dann kannst dem immer noch die kiste auf den hof stellen und den kauf rück-abwickeln.</p><p><strong>die gewährleistung ist gesetzlich festgelegt und kann vom händler nicht ausgeschlossen werden.</strong> sollte sowas zufällig im vertrag stehen, dann ist dieser teil des vertrags ungültig.</p><p>und bitte nie gewährleistung und garantie verwechseln. das hat miteinander überhaupt nichts zu tun.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="rgruener, post: 74736, member: 2299"] lass dich beraten, wie du am besten aus diesem kaufvertrag raus kommst. klingt alles nicht grade seriös. ein seriöser händler würde niemals einen solchen vorschlag machen und zum betrug raten. solltest du das auto trotzdem nehmen, dann lass auf jeden fall einen gebrauchtwagencheck beim adac, tüv etc. machen. wer dem kunden schon am anfang zum betrug rät, ist möglicherweise auch selbst ein betrüger. was mir grade noch einfällt - falls du den nimmst oder nehmen musst, dann hast du (unabhängig von irgendeiner garantie) auf jeden fall 1 jahr gewährleistung durch den händler mit beweislastumkehr nach 6 monaten. also wenn was innerhalb der ersten 6 monate ist, dann dem händler hinstellen und beseitigen lassen. wie der das macht ist alleine seine sache. klappt das beim 2ten mal nicht, dann kannst dem immer noch die kiste auf den hof stellen und den kauf rück-abwickeln. [b]die gewährleistung ist gesetzlich festgelegt und kann vom händler nicht ausgeschlossen werden.[/b] sollte sowas zufällig im vertrag stehen, dann ist dieser teil des vertrags ungültig. und bitte nie gewährleistung und garantie verwechseln. das hat miteinander überhaupt nichts zu tun. [/QUOTE]
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