Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
---> Die Fahrzeuge
Ford Tourneo/Transit Connect
Räder ohne Reifendrucksensoren im Tourneo Connect mit RDKS
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="welfen2002" data-source="post: 114456" data-attributes="member: 74"><p><strong>Re: Räder ohne Reifendrucksensoren im Tourneo Connect mit RD</strong></p><p></p><p>Hast Du Version 2 mitbestellt?</p><p></p><p>Hier noch mal die Antwort ob deaktivieren von RDKS zulässig.</p><p></p><p></p><p>Zitat <a href="http://www.autoservicepraxis.de/rdks-pflicht-deaktivierung-unzulaessig-1243121.html" target="_blank">www.autoservicepraxis.de/rdks-pflicht-d ... 43121.html</a></p><p></p><p>Pkw und Wohnmobile mit Typprüfung ab dem 1. November 2012 und/oder Erstzulassung ab dem 1. November 2014 müssen ab Werk mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS, engl. TPMS) ausgestattet sein (wir berichteten ausführlich im Sonderheft "Räder & Reifen", Ausgabe Sommer 2013). Noch offen war die Frage, ob direkt erfassende RDKS solcher Fahrzeuge deaktiviert werden dürfen, zum Beispiel durch Winterräder ohne Sensoren. Die negative Vermutung des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaníseur-Handwerk (BRV) führte zu einer Frage an das Bundesverkehrsministerium, die nun beantwortet wurde.</p><p></p><p>Demnach ist die Deaktivierung unzulässig. Zitate aus dem Schreiben des Ministeriums an den BRV: "[...] Die nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen, die gemäß der Verordnung (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, mit Rädern ohne TPMS-Sensoren ist nicht zulässig. Eine solche Ausrüstung stellt eine Abweichung zu der vorgenannten EG-Verordnung mit der Folge der Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges dar. [...] Ein nicht funktionstüchtiges TPMS-System wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als 'geringer Mangel' eingestuft, jedoch hat der Fahrzeughalter diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen. [...]"</p><p></p><p>Schwierig wird jedoch die Identifizierung betroffener Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum vor dem 1. November 2014, denn selbst das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sieht sich nicht in der Lage, diese Fahrzeuge abzugrenzen. Deshalb geht man beim BRV davon aus, dass die konkrete Anwendung der genannten EU-Verordnung erst bei Fahrzeugen mit Erstzulassungsdatum ab 1. November 2014 möglich ist. Letztere Vermutung führte zu einer erneuten Frage des BRV an das Bundesverkehrsministerium. (pd)</p><p>Den Wortlaut der Verordnung (EG) 661/2009 und der ECE-Regelung R64 finden Sie hinter den Links unten in der Infobox ("Mehr im Netz").</p><p>Copyright © 1999 - 2014 by AUTO SERVICE PRAXIS Online (Foto: asp)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="welfen2002, post: 114456, member: 74"] [b]Re: Räder ohne Reifendrucksensoren im Tourneo Connect mit RD[/b] Hast Du Version 2 mitbestellt? Hier noch mal die Antwort ob deaktivieren von RDKS zulässig. Zitat [url=http://www.autoservicepraxis.de/rdks-pflicht-deaktivierung-unzulaessig-1243121.html]www.autoservicepraxis.de/rdks-pflicht-d ... 43121.html[/url] Pkw und Wohnmobile mit Typprüfung ab dem 1. November 2012 und/oder Erstzulassung ab dem 1. November 2014 müssen ab Werk mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS, engl. TPMS) ausgestattet sein (wir berichteten ausführlich im Sonderheft "Räder & Reifen", Ausgabe Sommer 2013). Noch offen war die Frage, ob direkt erfassende RDKS solcher Fahrzeuge deaktiviert werden dürfen, zum Beispiel durch Winterräder ohne Sensoren. Die negative Vermutung des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaníseur-Handwerk (BRV) führte zu einer Frage an das Bundesverkehrsministerium, die nun beantwortet wurde. Demnach ist die Deaktivierung unzulässig. Zitate aus dem Schreiben des Ministeriums an den BRV: "[...] Die nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen, die gemäß der Verordnung (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, mit Rädern ohne TPMS-Sensoren ist nicht zulässig. Eine solche Ausrüstung stellt eine Abweichung zu der vorgenannten EG-Verordnung mit der Folge der Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges dar. [...] Ein nicht funktionstüchtiges TPMS-System wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als 'geringer Mangel' eingestuft, jedoch hat der Fahrzeughalter diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen. [...]" Schwierig wird jedoch die Identifizierung betroffener Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum vor dem 1. November 2014, denn selbst das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sieht sich nicht in der Lage, diese Fahrzeuge abzugrenzen. Deshalb geht man beim BRV davon aus, dass die konkrete Anwendung der genannten EU-Verordnung erst bei Fahrzeugen mit Erstzulassungsdatum ab 1. November 2014 möglich ist. Letztere Vermutung führte zu einer erneuten Frage des BRV an das Bundesverkehrsministerium. (pd) Den Wortlaut der Verordnung (EG) 661/2009 und der ECE-Regelung R64 finden Sie hinter den Links unten in der Infobox ("Mehr im Netz"). Copyright © 1999 - 2014 by AUTO SERVICE PRAXIS Online (Foto: asp) [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Antworten
Foren
---> Die Fahrzeuge
Ford Tourneo/Transit Connect
Räder ohne Reifendrucksensoren im Tourneo Connect mit RDKS
Oben