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Parkplatz, Behindertenausweis, Parkscheibe, Zeit
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<blockquote data-quote="Der_Hammer" data-source="post: 134182" data-attributes="member: 8389"><p>Moinsen,</p><p></p><p>Ich will auch. <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_wink.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";-)" title="zwink ;-)" data-shortname=";-)" /></p><p></p><p>Die Zusatzschilder gelten immer zu dem (!) darüber montierten Hauptschild.</p><p>Wäre also über dem Parkplatzschild noch ein Tempo30-Schild, bezöge sich die Zeitangabe unten nur auf's Parken. Die 30 km/h würden also rund um die Uhr gelten.</p><p></p><p>Also ich sehe das so, dass auf diesem Parkplatz</p><ol> <li data-xf-list-type="ol">Nur Gehandicapte mit dem neuen EU-Einheilichen-Parkausweis parken dürfen.<br /> Wer noch einen alten blauen Parkausweis hat darf nicht, da der Neue abgebildet ist (wird aber vielleicht geduldet)</li> <li data-xf-list-type="ol">Dieser Personenkreis muß eine Parkscheibe auslegen und den Parkplatz drei Stunden nach Beginn der nächsten haöben Stunde räumen (die Parkscheibe darf immer auf die nächste halbe Stunde nach Ankuft gestellt werden, also bei Ankunft um 14:01 die Parkscheibe auf 14:30 Uhr)</li> <li data-xf-list-type="ol">Dieser Parkplatz darf grundsätzlich an allen Tagen der Woche nur zwischen 8 und 20 Uhr durch den o.g. Personenkreis unterBenutzung der Parkscheibe benutzt werden. Wer also um 19:30 kommt, muss um 20 Uhr wieder weg fahren.Wäre die Benutzung der Parkscheibe auf einen Zeitraum begrent und danach frei parken gewollt, müsste die Zeitangabe im selben Schild der Parkscheibenpflicht stehen. So wird hier die Benutzung das Parkplatzes ansich begrenzt.</li> </ol><p>Ein Ticket wäre also um 21:15 Uhr auf jeden Fall gerechtfertigt, ob das Abschleppen verhältnismäßig war, kann ich nicht beurteilen.</p><p>Denn dazu müsste hier eine Gefährdung/Behinderung Anderer vorliegen.</p><p></p><p>Achtung auf normalen Parkplätzen mit Parkscheinen oder Parkscheiben darf ein Auto nach mehr als einer Stunde Überschreitung auch ohne Gefährdung/Behinderung abgeschleppt werden, um auch anderen Autofahrern die Möglichkeit zu geben einen Parkplatz zu finden..</p><p></p><p>Gruß</p><p>Thomas</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Der_Hammer, post: 134182, member: 8389"] Moinsen, Ich will auch. ;-) Die Zusatzschilder gelten immer zu dem (!) darüber montierten Hauptschild. Wäre also über dem Parkplatzschild noch ein Tempo30-Schild, bezöge sich die Zeitangabe unten nur auf's Parken. Die 30 km/h würden also rund um die Uhr gelten. Also ich sehe das so, dass auf diesem Parkplatz [LIST=1] [*]Nur Gehandicapte mit dem neuen EU-Einheilichen-Parkausweis parken dürfen. Wer noch einen alten blauen Parkausweis hat darf nicht, da der Neue abgebildet ist (wird aber vielleicht geduldet) [*]Dieser Personenkreis muß eine Parkscheibe auslegen und den Parkplatz drei Stunden nach Beginn der nächsten haöben Stunde räumen (die Parkscheibe darf immer auf die nächste halbe Stunde nach Ankuft gestellt werden, also bei Ankunft um 14:01 die Parkscheibe auf 14:30 Uhr) [*]Dieser Parkplatz darf grundsätzlich an allen Tagen der Woche nur zwischen 8 und 20 Uhr durch den o.g. Personenkreis unterBenutzung der Parkscheibe benutzt werden. Wer also um 19:30 kommt, muss um 20 Uhr wieder weg fahren.Wäre die Benutzung der Parkscheibe auf einen Zeitraum begrent und danach frei parken gewollt, müsste die Zeitangabe im selben Schild der Parkscheibenpflicht stehen. So wird hier die Benutzung das Parkplatzes ansich begrenzt. [/LIST] Ein Ticket wäre also um 21:15 Uhr auf jeden Fall gerechtfertigt, ob das Abschleppen verhältnismäßig war, kann ich nicht beurteilen. Denn dazu müsste hier eine Gefährdung/Behinderung Anderer vorliegen. Achtung auf normalen Parkplätzen mit Parkscheinen oder Parkscheiben darf ein Auto nach mehr als einer Stunde Überschreitung auch ohne Gefährdung/Behinderung abgeschleppt werden, um auch anderen Autofahrern die Möglichkeit zu geben einen Parkplatz zu finden.. Gruß Thomas [/QUOTE]
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