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<blockquote data-quote="janosch" data-source="post: 103988" data-attributes="member: 5334"><p>Als ich meinen Gebrauchten (mit güner Plakette) beim Ordnungsamt auf mich anmeldete, war es gar keine Frage, ob ich den Aufkleber mit dem neuen Kennzeichen für 5 Euro gleich mitkaufe. Selbstverständlich, das gehört doch dazu. Wolltest du diese 5 Euro sparen?</p><p></p><p>Ich glaube nicht, dass man vor Gericht damit durchkommt, wenn man verlangt, dass sich sich ein Mitarbeiter des Ordnungsamts erst einen Fahrzeugschein aufmerksam durchliest, bevor er ein Knöllchen verteilt. Mal ganz abgesehen von den Kosten, die vor Gericht anfallen würden.</p><p></p><p>@zooom: Wogegen würdest du in diesem konkreten Fall klagen? Es ist doch noch gar kein Schaden entstanden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="janosch, post: 103988, member: 5334"] Als ich meinen Gebrauchten (mit güner Plakette) beim Ordnungsamt auf mich anmeldete, war es gar keine Frage, ob ich den Aufkleber mit dem neuen Kennzeichen für 5 Euro gleich mitkaufe. Selbstverständlich, das gehört doch dazu. Wolltest du diese 5 Euro sparen? Ich glaube nicht, dass man vor Gericht damit durchkommt, wenn man verlangt, dass sich sich ein Mitarbeiter des Ordnungsamts erst einen Fahrzeugschein aufmerksam durchliest, bevor er ein Knöllchen verteilt. Mal ganz abgesehen von den Kosten, die vor Gericht anfallen würden. @zooom: Wogegen würdest du in diesem konkreten Fall klagen? Es ist doch noch gar kein Schaden entstanden. [/QUOTE]
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