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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 18020"><p>Hallo Martin,</p><p></p><p>im Prinzip hast Du Recht. Allerdings zählt das Prospekt vor Gericht überhaupt nichts ! Das Prospekt ist rechtlich nur Werbung, sonst nichts.</p><p>Es sei denn, im Kaufvertrag steht sowas wie: "Ausstattung siehe Prospekt Stand .....", dann ist das Prospekt Vertragsgegenstand. Macht nur kein Händler freiwillig.</p><p>Alles muss in dem Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden, selbst mündliche Zusagen des Verkäufers sind vor Gericht sehr sehr selten durchzuboxen.</p><p>Wenn z.B. im Kaufvertrag steht: "Austattung: Sportpaket" und nichts weiter detailliert, kann es vom Hersteller fast beliebig geändert werden. Steht dort allerdings : "Ausstattung: Sportpaket bestehend aus....Dachreling...ect." ist die Austattung festgelegt und somit für den Hersteller bindend. </p><p></p><p>Ich habe jahrelang als Autoverkäufer gearbeitet, da hatten wir öfter solche Fälle. Da fiel mal bei dem Hersteller die Klimaanlage aus dem Komfortpaket raus. Das Paket wurde zwar billiger, aber die Kunden hatten im Neuwagen plötzlich keine Klimaanlage drin. Diejenigen, die es im Kaufvertrag drin hatten, konnten vom Kauf zurücktreten, bzw. wandeln. Die anderen nicht, sie waren auf die Kulanz des Herstellers/ des Händlers angewiesen. Und das gab gewaltig Zanke. <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/no.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":no:" title="No :no:" data-shortname=":no:" /> </p><p></p><p>Die Farbe des Autos ist in allen Neuwagenverträgen drin, normalerweise sogar mit dem Farbcode. </p><p></p><p>Ich würde an Combosportlers Stelle mal mit dem Händler nachverhandeln, wie Du beschrieben hast: Gutschein, Gratisbeigaben, Preisnachlass oder ggf. Umtausch des Fahrzeugs. Vielleicht klappt es ja. :zwinkernani:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 18020"] Hallo Martin, im Prinzip hast Du Recht. Allerdings zählt das Prospekt vor Gericht überhaupt nichts ! Das Prospekt ist rechtlich nur Werbung, sonst nichts. Es sei denn, im Kaufvertrag steht sowas wie: "Ausstattung siehe Prospekt Stand .....", dann ist das Prospekt Vertragsgegenstand. Macht nur kein Händler freiwillig. Alles muss in dem Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden, selbst mündliche Zusagen des Verkäufers sind vor Gericht sehr sehr selten durchzuboxen. Wenn z.B. im Kaufvertrag steht: "Austattung: Sportpaket" und nichts weiter detailliert, kann es vom Hersteller fast beliebig geändert werden. Steht dort allerdings : "Ausstattung: Sportpaket bestehend aus....Dachreling...ect." ist die Austattung festgelegt und somit für den Hersteller bindend. Ich habe jahrelang als Autoverkäufer gearbeitet, da hatten wir öfter solche Fälle. Da fiel mal bei dem Hersteller die Klimaanlage aus dem Komfortpaket raus. Das Paket wurde zwar billiger, aber die Kunden hatten im Neuwagen plötzlich keine Klimaanlage drin. Diejenigen, die es im Kaufvertrag drin hatten, konnten vom Kauf zurücktreten, bzw. wandeln. Die anderen nicht, sie waren auf die Kulanz des Herstellers/ des Händlers angewiesen. Und das gab gewaltig Zanke. :no: Die Farbe des Autos ist in allen Neuwagenverträgen drin, normalerweise sogar mit dem Farbcode. Ich würde an Combosportlers Stelle mal mit dem Händler nachverhandeln, wie Du beschrieben hast: Gutschein, Gratisbeigaben, Preisnachlass oder ggf. Umtausch des Fahrzeugs. Vielleicht klappt es ja. :zwinkernani: [/QUOTE]
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