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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 104201" data-attributes="member: 4310"><p>Die Frage ist noch ziemlich leicht zu beantworten: Alles, was <strong>während der Fahrt an der Bordbatterie</strong> / Stromversorgung hängt, braucht ein E-Zeichen... das meint also in der Tat auch Ladegeräte an der Bordsteckdose sowie die ganzen netten vielen anderen Dinge, die man da anschließen kann. Einzige mir bekannte Einschränkung: Es sei denn, man kann ganz sicher davon ausgehen, dass keine Beeinträchtigung möglich ist... wobei mir hier nun wirklich bestenfalls noch ein Tauschsieder oder eine nackte Glühlampe (natürlich nur über eine zusätzliche Feinsicherung abgesichert angeschlossen.. ) einfallen würden.. überall, wo auch nur eine Spur Elektronik drin ist, ist auch ein E-Zeichen angesagt... (Selbst in einer LED Leuchte ist ja oft schon ein Spannungswandler eingebaut... genau wie in den ganzen Ladern für Handy, Laptop etc...)</p><p></p><p>Es gibt einen 'legalen' Trick, wie man sich behelfen kann.. man nehme ein 'E' Ladegerät / Netzteil / Spannungswandler und schliesse dann daran alles andere an.. dann ist alles ok und alle sind zufrieden...</p><p></p><p>Geräte, die du nur im Stand betreibst, gelten im Zweifel als Ladung... ( immer gut sichern.. <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_mrgreen.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":mrgreen:" title="mrgreen :mrgreen:" data-shortname=":mrgreen:" /> .. sonst.. man ahnst es schon... ÄRGER mit anderen Vorschriften) </p><p></p><p></p><p>Nachlesen kann man das deutlich abstrakter z.B. in der <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1972L0245:20041203:DE:PDF" target="_blank">EU Richtlinie 72/245/EWG</a> und sollte dabei auch die diese ändernde Richtlinie <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:337:0013:0058:DE:PDF" target="_blank">95/54/EWG</a> mit zu Rate ziehen... und wen das noch nicht geschafft hat, kann dann noch die <a href="http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=50&t=11338&p=104201#p104102" target="_blank">von Sully genannten E-Richtlinien</a> zum Nachtisch verspeisen <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/jaja.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":jaja:" title="Jaja :jaja:" data-shortname=":jaja:" /> </p><p></p><p>Als Normalsterblicher kommt man ja meist gar nicht auf die Idee, dass da überhaupt was anderes als der passende Stecker und die Frage 12 oder 24 Volt ein Rolle spielen könnte. </p><p></p><p>In der Praxis ist es dann auch nicht viel anders als beim 'CE' Zeichen.. solange der Importeur / Hersteller sich selbst bestätigen kann, dass alles toll ist, findet man diese Zeichen eigentlich derweil überall drauf, wo sie für den Verkauf notwendig sind... Kontrollen gibt es fast nur bei echten Beschwerden, oder wenn ein Mitbewerber Druck macht und das Zeug gerne schon vom Zoll abgefangen sehen würde... und nein, kommt jetzt nicht auf dumme Ideen, das wäre Urkundenfälschung.. und die wird von Vater Staat sehr humorlos als Straftat der ersten Verdammungsstufe betrachtet und geahndet.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 104201, member: 4310"] Die Frage ist noch ziemlich leicht zu beantworten: Alles, was [b]während der Fahrt an der Bordbatterie[/b] / Stromversorgung hängt, braucht ein E-Zeichen... das meint also in der Tat auch Ladegeräte an der Bordsteckdose sowie die ganzen netten vielen anderen Dinge, die man da anschließen kann. Einzige mir bekannte Einschränkung: Es sei denn, man kann ganz sicher davon ausgehen, dass keine Beeinträchtigung möglich ist... wobei mir hier nun wirklich bestenfalls noch ein Tauschsieder oder eine nackte Glühlampe (natürlich nur über eine zusätzliche Feinsicherung abgesichert angeschlossen.. ) einfallen würden.. überall, wo auch nur eine Spur Elektronik drin ist, ist auch ein E-Zeichen angesagt... (Selbst in einer LED Leuchte ist ja oft schon ein Spannungswandler eingebaut... genau wie in den ganzen Ladern für Handy, Laptop etc...) Es gibt einen 'legalen' Trick, wie man sich behelfen kann.. man nehme ein 'E' Ladegerät / Netzteil / Spannungswandler und schliesse dann daran alles andere an.. dann ist alles ok und alle sind zufrieden... Geräte, die du nur im Stand betreibst, gelten im Zweifel als Ladung... ( immer gut sichern.. :mrgreen: .. sonst.. man ahnst es schon... ÄRGER mit anderen Vorschriften) Nachlesen kann man das deutlich abstrakter z.B. in der [url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1972L0245:20041203:DE:PDF]EU Richtlinie 72/245/EWG[/url] und sollte dabei auch die diese ändernde Richtlinie [url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:337:0013:0058:DE:PDF]95/54/EWG[/url] mit zu Rate ziehen... und wen das noch nicht geschafft hat, kann dann noch die [url=http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=50&t=11338&p=104201#p104102]von Sully genannten E-Richtlinien[/url] zum Nachtisch verspeisen :jaja: Als Normalsterblicher kommt man ja meist gar nicht auf die Idee, dass da überhaupt was anderes als der passende Stecker und die Frage 12 oder 24 Volt ein Rolle spielen könnte. In der Praxis ist es dann auch nicht viel anders als beim 'CE' Zeichen.. solange der Importeur / Hersteller sich selbst bestätigen kann, dass alles toll ist, findet man diese Zeichen eigentlich derweil überall drauf, wo sie für den Verkauf notwendig sind... Kontrollen gibt es fast nur bei echten Beschwerden, oder wenn ein Mitbewerber Druck macht und das Zeug gerne schon vom Zoll abgefangen sehen würde... und nein, kommt jetzt nicht auf dumme Ideen, das wäre Urkundenfälschung.. und die wird von Vater Staat sehr humorlos als Straftat der ersten Verdammungsstufe betrachtet und geahndet. [/QUOTE]
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