NV 200 geschlossener Kasten / Trennwand Ausbau Rechtslage Erfahrungen

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Hank1988

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Hallo, ich bin stolzer neuer Besitzer eines NV200 von 2014 mit geschlossenem Kasten und Trennwand. In der Zulassung steht N1. Ich würde gerne die Trennwand ausbauen, um das Fahrzeug auch als WoMo zu nutzen, mit einem rausnehmbaren Bett, montiert mit Flügelschrauben. Muss auch sein, damit mein Hund hinten nicht erstickt. Das scheint aber so nicht erlaubt zu sein. Allerdings gibt es im Internet teils sich widersprechende Aussagen dazu. Hat jemand mit diesem Fahrzeug Erfahrungen damit gemacht? Geht das vielleicht solange man Spanngurte und Zurösen im NV 200 installiert, wegen der Ladesicherung? Oder komm ich nicht drum herum das ganze zum WoMo umschreiben zu lassen und die Möbel fest zu installieren? TÜV für die nächste zwei Jahre habe ich schonmal, so das ich genug Zeit für einen Umbau hätte, will nur nicht ewig mit eigentlich erloschener Betriebserlaubnis rumfahren.
 
Reisebig

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Wie bei meinem Transit Connect, scheint es auch verschiedene Systeme der "Trennwand" zu geben. Ob sowas wie meine Konstruktion von Ford mit zwei Stangen hinter dem Fahrer möglich ist weiß ich nicht, aber das Netz ist voll von dieser Variante:

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Hank1988

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Ich versuch jetzt tatsächlich so ein Gitter aufzutreiben, das ist ein guter Kompromiss. Wollte auch erst so einen kaufen, aber der mit der festen Trennwand, der zur Auswahl stand, war einfach in einem besseren, fast perfekten Zustand. Scheint einen Händler zu geben, der solche Trenngitter vertreibt. Hab gerade mal nach dem Preis gefragt. Wenn das allerdings vierstellig kostet, würde ich es wahrscheinlich eher sein lassen.
 
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Fahr doch einfach mal bei einer der Prüforganisationen vorbei (Dekra, TÜV, ...) vorbei und frage ob die Trennwand (ersatzlos) raus darf und ob da ggf. was eingetragen werden müsste! Im Zweifelsfall noch eine zweite Meinung einholen.
 
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Hank1988

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Super, dass ist wirklich eine gute Sache. Aber wo kann man das bestellen? Scheint nirgendwo zu gehen. Vielleicht mal direkt bei Nissan anfragen?
 
Reisebig

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Ich würde erst mal bei den einschlägigen Verwertern fragen. Is ja schon ne zeitlang aufm Markt das Teil.
 
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Rolf1

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Ich war der Meinung, dass es in DEUTSCHLAND keine Pflicht zur Trennwand o.ä. gibt. Anders ist es in anderen Ländern wie Österreich usw. - kann mich aber auch täuschen. Vielleicht beim Finanzamt und oder TÜV fragen, wenn Du es weiterhin als LKW angemeldet lassen willst und nicht als WoMo umschlüsseln möchtest.
 
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p.hase

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LKW Diesel kostet etwas mehr an Versicherung und weniger an Steuern. Abwägen. Es gibt Kleinanzeigen-Händler die verkaufen massenweise Trennwände, also kann die raus.
 
Thema: NV 200 geschlossener Kasten / Trennwand Ausbau Rechtslage Erfahrungen

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