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---> Die Fahrzeuge
Nissan NV200
Nun ist es passiert, yippie!!!
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 85753"><p>Gewährleistung bekommt man auch innerhalb der Gewährleistungszeit, wenn man das Auto in einer Fremdwerkstatt warten lässt. Mann hat innerhalb der Gewährleistungszeit die Möglichkeit, diese direkt beim Händler geltend zu machen. </p><p></p><p></p><p>Angenommen man hat einen Unfall, es fährt jemand in die Fahrerseite rein, wichtige Bauteile sind verformt. </p><p>Man lässt das Fahrzeug richten und stellt fest das die Lenkung nicht mehr richtig funktioniert. Oft wird das Auto dann in einer Spezialwerkstatt für Karosseriebau wieder hergerichtet. Was denkt ihr was NIssan dann sagt ? Du warst nicht bei uns mit dem Blechschaden, Garatieansprüche , lies mal unsere Bedingungen im Serviceheft, was du bei der Autoübergabe bekommen hast und unterschrieben hast, diese auch zu befolgen <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_wink.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=";-)" title="zwink ;-)" data-shortname=";-)" /> </p><p></p><p>Immer lesen dann erst unterschreiben. </p><p></p><p>Nissan schreibt z.Bsp im Serviceheft:</p><p></p><p>Eine Leisteungspflicht von Nissan besteht nicht: -</p><p>-wenn das Fahrzeug überbeansprucht wurde</p><p>- Das Fahrzeug hat zuvor einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten</p><p>- ungeeignete Pflege-, Konservierungsmittel benutzt wurden</p><p>(ohne Gewähr)</p><p></p><p> <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite13" alt=":)" title="Smile :)" loading="lazy" data-shortname=":)" /> Garantieansprüche haben einen Haken, hier hat NIssan wirklich sehr viele Ausschlüsse im Serviceheft aufgelistet, lest selber nach, das war nur ein Minibruchteil oben. !</p><p></p><p><strong>Ich habe es bereits geschrieben, nur 1 Händler von vielen hat mir das Serviceheft vorab gezeigt . Und bei einer Autovermittlung, hat man da vorab was gelesen <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_lol.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":lol:" title="lol :lol:" data-shortname=":lol:" /> ? !!!! Da geht es nur um Verkauf. </strong></p><p></p><p>Gewähleistungsansprüche sind gesetzlich geregelt und beim Autohaus gültig wo man den Kaufvertrag unterschreibt !</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 85753"] Gewährleistung bekommt man auch innerhalb der Gewährleistungszeit, wenn man das Auto in einer Fremdwerkstatt warten lässt. Mann hat innerhalb der Gewährleistungszeit die Möglichkeit, diese direkt beim Händler geltend zu machen. Angenommen man hat einen Unfall, es fährt jemand in die Fahrerseite rein, wichtige Bauteile sind verformt. Man lässt das Fahrzeug richten und stellt fest das die Lenkung nicht mehr richtig funktioniert. Oft wird das Auto dann in einer Spezialwerkstatt für Karosseriebau wieder hergerichtet. Was denkt ihr was NIssan dann sagt ? Du warst nicht bei uns mit dem Blechschaden, Garatieansprüche , lies mal unsere Bedingungen im Serviceheft, was du bei der Autoübergabe bekommen hast und unterschrieben hast, diese auch zu befolgen ;) Immer lesen dann erst unterschreiben. Nissan schreibt z.Bsp im Serviceheft: Eine Leisteungspflicht von Nissan besteht nicht: - -wenn das Fahrzeug überbeansprucht wurde - Das Fahrzeug hat zuvor einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten - ungeeignete Pflege-, Konservierungsmittel benutzt wurden (ohne Gewähr) :-) Garantieansprüche haben einen Haken, hier hat NIssan wirklich sehr viele Ausschlüsse im Serviceheft aufgelistet, lest selber nach, das war nur ein Minibruchteil oben. ! [b]Ich habe es bereits geschrieben, nur 1 Händler von vielen hat mir das Serviceheft vorab gezeigt . Und bei einer Autovermittlung, hat man da vorab was gelesen :lol: ? !!!! Da geht es nur um Verkauf. [/b] Gewähleistungsansprüche sind gesetzlich geregelt und beim Autohaus gültig wo man den Kaufvertrag unterschreibt ! [/QUOTE]
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Ein bekanntes koffeinhaltiges Heißgetränk?
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