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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 101691" data-attributes="member: 4310"><p>Seven, war ne sehr gute Idee, nicht mit leicht nachvollziehbarer Wut im Bauch direkt dem Händler die Meinung zu geigen... der hat offenbar noch nicht so ganz begriffen, was er Dir zumutet (Variante 1...) oder er ist einer von der dickfelligen Sorte, der die Sache eben als 'dumm gelaufen.. aber irgendwie auch nicht mein Problem...' ansieht..(Variante2) </p><p></p><p>Wenn ich es recht kapiert habe, sind in Deinem Fall 3 Werktage Leihwagen von Nissan aus der Mobilitätsgarantie drin gewesen.. mehr gibt diese ja nicht her ( was - wie man leider mal wieder sehen muss - oft in der Praxis gerade die Härtefälle, für die man sich so eine Absicherung wünscht, nicht auffängt... ) Das man dann von einer möglichen Verlängerung spricht, aber nichts mehr von sich hören lässt.. das ist übel.. erst recht, wenn man sich dann als Autohaus nicht in der Lage sieht. wenigstens irgendein Fahrzeug wenigstens bis zur Klärung seitens Nissans kostenlos zur Verfügung zu stellen... das kann man formal nicht verlangen aber genau das sind dann die Töne, die die Musik machen. </p><p></p><p>Leider ist es so, dass Nutzungsausfallkosten ( also z.B. die Mietwagenkosten) für die Dauer einer angemessen schnellen Nachbesserung zu Lasten des Käufers gehen.. im Klartext.. man hat keinen Anspruch auf ein kostenloses Leihfahrzeug.</p><p></p><p>Der kann erst dann entstehen, wenn der Händler schuldhaft verzögert oder trödelt ( wenn Nissan die Brocken nicht bei bringt, ist er leider schon aus dem Schneider... weil, darauf hat er keinen Einfluss..) ... oder --- und da wird es in Deinem Fall sehr spannend - der erneute Ausfall auf die Kappe des Händlers geht weil er beim ersten mal schlampig repariert hat. </p><p></p><p>Und da wird die Geschichte mit dem Kabelbaum sehr spannend.. also den Punkt unbedingt am Montag bei Deinem Rechtsbeistand erwähnen und ansprechen.. das könnte ein sehr guter Hebel sein um ggf. tatsächlich auch Nutzungsausfallkosten geltend machen zu können und den Händler ein wenig aus seiner Lethargie und 'Business as usual... Haltung' auf zu schrecken. Und es wäre nicht das erste mal, das so ein Punkt in der Hektik des Termins gar nicht erwähnt wird.. es macht also Sinn, sich ggf. ein paar Stichpunkte die man unbedingt ansprechen will, zu notieren und abzuarbeiten. </p><p></p><p>Und natürlich gaaanz wichtig.. angemessene Frist schriftlich setzen... also gleich die von der Werkstatt genannten Termin 'mit Glück nächste Woche' aufgreifen und diesen Zeitraum nehmen.. wird zwar vermutlich nix bringen, wenn Nissan nicht liefern kann.. aber erst wenn die gesetzte Frist um ist, gerät der Händler formal in Verzug .. und vorher kann man leider nur die Faust in der Tasche ballen.. </p><p></p><p>Und wenn man beim ersten Anlauf wirklich den Fehler eigentlich schon erwischt hatte und dann den gleichen Fehler wieder reingebaut hat, gehört dem Laden ordentlich die Ohren lang gezogen... passieren kann sowas leider immer mal.. aber dann hilft wirklich nur noch eines.. ganz kleine Brötchen backen und dem Kunden weit entgegen kommen.. hier trennt sich dann eine Werkstatt von einer wirklich guten Werkstatt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 101691, member: 4310"] Seven, war ne sehr gute Idee, nicht mit leicht nachvollziehbarer Wut im Bauch direkt dem Händler die Meinung zu geigen... der hat offenbar noch nicht so ganz begriffen, was er Dir zumutet (Variante 1...) oder er ist einer von der dickfelligen Sorte, der die Sache eben als 'dumm gelaufen.. aber irgendwie auch nicht mein Problem...' ansieht..(Variante2) Wenn ich es recht kapiert habe, sind in Deinem Fall 3 Werktage Leihwagen von Nissan aus der Mobilitätsgarantie drin gewesen.. mehr gibt diese ja nicht her ( was - wie man leider mal wieder sehen muss - oft in der Praxis gerade die Härtefälle, für die man sich so eine Absicherung wünscht, nicht auffängt... ) Das man dann von einer möglichen Verlängerung spricht, aber nichts mehr von sich hören lässt.. das ist übel.. erst recht, wenn man sich dann als Autohaus nicht in der Lage sieht. wenigstens irgendein Fahrzeug wenigstens bis zur Klärung seitens Nissans kostenlos zur Verfügung zu stellen... das kann man formal nicht verlangen aber genau das sind dann die Töne, die die Musik machen. Leider ist es so, dass Nutzungsausfallkosten ( also z.B. die Mietwagenkosten) für die Dauer einer angemessen schnellen Nachbesserung zu Lasten des Käufers gehen.. im Klartext.. man hat keinen Anspruch auf ein kostenloses Leihfahrzeug. Der kann erst dann entstehen, wenn der Händler schuldhaft verzögert oder trödelt ( wenn Nissan die Brocken nicht bei bringt, ist er leider schon aus dem Schneider... weil, darauf hat er keinen Einfluss..) ... oder --- und da wird es in Deinem Fall sehr spannend - der erneute Ausfall auf die Kappe des Händlers geht weil er beim ersten mal schlampig repariert hat. Und da wird die Geschichte mit dem Kabelbaum sehr spannend.. also den Punkt unbedingt am Montag bei Deinem Rechtsbeistand erwähnen und ansprechen.. das könnte ein sehr guter Hebel sein um ggf. tatsächlich auch Nutzungsausfallkosten geltend machen zu können und den Händler ein wenig aus seiner Lethargie und 'Business as usual... Haltung' auf zu schrecken. Und es wäre nicht das erste mal, das so ein Punkt in der Hektik des Termins gar nicht erwähnt wird.. es macht also Sinn, sich ggf. ein paar Stichpunkte die man unbedingt ansprechen will, zu notieren und abzuarbeiten. Und natürlich gaaanz wichtig.. angemessene Frist schriftlich setzen... also gleich die von der Werkstatt genannten Termin 'mit Glück nächste Woche' aufgreifen und diesen Zeitraum nehmen.. wird zwar vermutlich nix bringen, wenn Nissan nicht liefern kann.. aber erst wenn die gesetzte Frist um ist, gerät der Händler formal in Verzug .. und vorher kann man leider nur die Faust in der Tasche ballen.. Und wenn man beim ersten Anlauf wirklich den Fehler eigentlich schon erwischt hatte und dann den gleichen Fehler wieder reingebaut hat, gehört dem Laden ordentlich die Ohren lang gezogen... passieren kann sowas leider immer mal.. aber dann hilft wirklich nur noch eines.. ganz kleine Brötchen backen und dem Kunden weit entgegen kommen.. hier trennt sich dann eine Werkstatt von einer wirklich guten Werkstatt. [/QUOTE]
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