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<blockquote data-quote="brmbrm" data-source="post: 132420" data-attributes="member: 8251"><p>und gerade erreicht mich die rückmeldung von herrn klostermann vom kba:</p><p></p><p><em>"Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat eine Untersuchung im öffentlich-rechtlichen Interesse der Verkehrssicherheit eingeleitet, um zu ermitteln, welche mögliche Gefährdung durch die Anrostungen der roten CNG-Tanks entstehen kann.</em></p><p><em>Dies unter der Berücksichtigung, dass aufgrund der aktuellen Prüfhinweise für die Technischen Dienste bei jeder Hauptuntersuchung (HU) die freigelegten CNG-Tanks begutachtet werden und somit ein möglicher Rostbefall rechtzeitig festgestellt werden kann, bevor die Mindestwandstärke der Hochdruckbehälter unterschritten wird.</em></p><p><em>Diese Untersuchung wird einige Zeit in Anspruch nehmen.</em></p><p><em>Zu Kulanzfragen oder auch allgemeinen Kostenfragen darf sich das KBA nicht äußern, weil diese Aspekte vom Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) nicht behandelt werden und damit dem Privatrecht unterfallen, Stichwort „Produkthaftung“.</em></p><p><em>Nach meinem Kenntnisstand gilt in der Fahrzeugindustrie eine 10-jährige Produkthaftung."</em></p><p><em></em></p><p>da bei unserem fahrzeug der tüv heute abläuft, werde ich vermutlich nicht warten können, bis <em>"einige zeit"</em> (wie lange das auch immer sein mag) vergangen ist. spätestens ende oktober werde ich mindestens die tanks still-legen oder überholen lassen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="brmbrm, post: 132420, member: 8251"] und gerade erreicht mich die rückmeldung von herrn klostermann vom kba: [I]"Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat eine Untersuchung im öffentlich-rechtlichen Interesse der Verkehrssicherheit eingeleitet, um zu ermitteln, welche mögliche Gefährdung durch die Anrostungen der roten CNG-Tanks entstehen kann. Dies unter der Berücksichtigung, dass aufgrund der aktuellen Prüfhinweise für die Technischen Dienste bei jeder Hauptuntersuchung (HU) die freigelegten CNG-Tanks begutachtet werden und somit ein möglicher Rostbefall rechtzeitig festgestellt werden kann, bevor die Mindestwandstärke der Hochdruckbehälter unterschritten wird. Diese Untersuchung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Zu Kulanzfragen oder auch allgemeinen Kostenfragen darf sich das KBA nicht äußern, weil diese Aspekte vom Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) nicht behandelt werden und damit dem Privatrecht unterfallen, Stichwort „Produkthaftung“. Nach meinem Kenntnisstand gilt in der Fahrzeugindustrie eine 10-jährige Produkthaftung." [/I] da bei unserem fahrzeug der tüv heute abläuft, werde ich vermutlich nicht warten können, bis [I]"einige zeit"[/I] (wie lange das auch immer sein mag) vergangen ist. spätestens ende oktober werde ich mindestens die tanks still-legen oder überholen lassen. [/QUOTE]
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