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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 90148" data-attributes="member: 4310"><p>Das mit den Kosten und wer dafür gerade stehen muss, ist ne ziemlich verwinkelte Geschichte:</p><p></p><p>Eines ist jedenfalls glasklar: Die Vollkasko ist es auf keinen Fall.</p><p></p><p>Wenn was geht, dann wohl nur im Rahmen der Gewährleistung.. und hier ist es entscheidend, wann der Fehler reklamiert wurde.</p><p></p><p>Innerhalb der ersten 6 Monate geht muss der Händler nachweisen, dass die Macke auf Grund der Tempomatbastellei erklärbar ist.. dann kommt er raus aus der Nummer.. ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Macke schon als Fehlerkeim bei Fahrzeugübergabe vorlag und gut ist. </p><p></p><p>Nach den 6 Monaten dreht sich das leider formal um.. da muss der Kunde nachweisen, dass die Macke schon bei Übergabe vorhanden war (was schon schwer genug sein kann...) und natürlich richtig heikel wird, wenn Fremdteile mit von der Partie sind. Da kann man dann nur auf vergleichbare Probleme an Fahrzeugen von Änderung hoffen und auf diese verweisen, ansonsten ist man ganz fix beim Gutachterstreit.. </p><p></p><p>Das gleiche gilt auch für den Tempomaten... wobei da vermutlich im besten Fall der Tempomat zurück genommen wird, Schäden die beim Fahrzeug selbst entstanden sind aber nicht abgedeckt sind. Solltest man hingegen eine Fachwerkstatt mit der Umrüstung beauftrag haben, wäre das dann wieder ein Werkvertrag und wenn da bei der Ausführung was schief geht, erwischt es die ausführende Fachwerkstatt mit dem Ärger. </p><p></p><p>Wie immer wird es richtig blöde, wenn mehr als ein Geschäftspartner im Boot sitzt und Fehler zwischen diesen hin- und herschiebbar sind. </p><p></p><p>Deshalb ist es auch grundsätzlich keine richtig gute Idee, an Neufahrzeugen innerhalb der ersten 6 Monate selbst was zu machen, da man dadurch die Beweislastumkehr stark untergraben kann und dem Händler Möglichkeiten eröffnet, die er sonst nicht hätte.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 90148, member: 4310"] Das mit den Kosten und wer dafür gerade stehen muss, ist ne ziemlich verwinkelte Geschichte: Eines ist jedenfalls glasklar: Die Vollkasko ist es auf keinen Fall. Wenn was geht, dann wohl nur im Rahmen der Gewährleistung.. und hier ist es entscheidend, wann der Fehler reklamiert wurde. Innerhalb der ersten 6 Monate geht muss der Händler nachweisen, dass die Macke auf Grund der Tempomatbastellei erklärbar ist.. dann kommt er raus aus der Nummer.. ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Macke schon als Fehlerkeim bei Fahrzeugübergabe vorlag und gut ist. Nach den 6 Monaten dreht sich das leider formal um.. da muss der Kunde nachweisen, dass die Macke schon bei Übergabe vorhanden war (was schon schwer genug sein kann...) und natürlich richtig heikel wird, wenn Fremdteile mit von der Partie sind. Da kann man dann nur auf vergleichbare Probleme an Fahrzeugen von Änderung hoffen und auf diese verweisen, ansonsten ist man ganz fix beim Gutachterstreit.. Das gleiche gilt auch für den Tempomaten... wobei da vermutlich im besten Fall der Tempomat zurück genommen wird, Schäden die beim Fahrzeug selbst entstanden sind aber nicht abgedeckt sind. Solltest man hingegen eine Fachwerkstatt mit der Umrüstung beauftrag haben, wäre das dann wieder ein Werkvertrag und wenn da bei der Ausführung was schief geht, erwischt es die ausführende Fachwerkstatt mit dem Ärger. Wie immer wird es richtig blöde, wenn mehr als ein Geschäftspartner im Boot sitzt und Fehler zwischen diesen hin- und herschiebbar sind. Deshalb ist es auch grundsätzlich keine richtig gute Idee, an Neufahrzeugen innerhalb der ersten 6 Monate selbst was zu machen, da man dadurch die Beweislastumkehr stark untergraben kann und dem Händler Möglichkeiten eröffnet, die er sonst nicht hätte. [/QUOTE]
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Welcher Monat hat immer echt weniger als 30 Tage?
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