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Lieferwagen vs LKW
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<blockquote data-quote="helmut_taunus" data-source="post: 116372" data-attributes="member: 343"><p><strong>Re: N1 M1 Zulassung</strong></p><p></p><p>Hallo,</p><p>es gibt volkstuemlich die Bezeichnung PKW und LKW oder Kastenwagen was auch LKW meint. Es geht um Personenbefoerderung oder Gueterbefoerderung. </p><p>Viele HDK_Modelle und auch andere Fahrzeuge-Modelle gibt es in beiden Ausfuehrungen. Das einzelne Fahrzeug ist einer Klasse zugeordnet, vom Hersteller. Wenn dies anders werden soll, spricht man von umschluesseln.</p><p>.</p><p>Wirklich besser wird es wenn wir ueber N1 oder M1 Zulassung reden.</p><p>.</p><p>zitat wikipedia</p><p>Klasse M</p><p>Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Pkw, Wohnmobile und Busse).</p><p>Klasse M1:</p><p>Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).</p><p>Klasse N</p><p>Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Lkw, Lieferwagen) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 Tonne.</p><p>Klasse N1:</p><p>Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. zitatende</p><p>.</p><p>Kannst mal diesen Leidensweg lesen</p><p><a href="http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=32&t=11942" target="_blank">viewtopic.php?f=32&t=11942</a></p><p>Gruss Helmut</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="helmut_taunus, post: 116372, member: 343"] [b]Re: N1 M1 Zulassung[/b] Hallo, es gibt volkstuemlich die Bezeichnung PKW und LKW oder Kastenwagen was auch LKW meint. Es geht um Personenbefoerderung oder Gueterbefoerderung. Viele HDK_Modelle und auch andere Fahrzeuge-Modelle gibt es in beiden Ausfuehrungen. Das einzelne Fahrzeug ist einer Klasse zugeordnet, vom Hersteller. Wenn dies anders werden soll, spricht man von umschluesseln. . Wirklich besser wird es wenn wir ueber N1 oder M1 Zulassung reden. . zitat wikipedia Klasse M Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Pkw, Wohnmobile und Busse). Klasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile). Klasse N Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Lkw, Lieferwagen) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 Tonne. Klasse N1: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. zitatende . Kannst mal diesen Leidensweg lesen [url=http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.php?f=32&t=11942]viewtopic.php?f=32&t=11942[/url] Gruss Helmut [/QUOTE]
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