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Laird - die Masche greift wieder um sich
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 84139"><p>Der Titel ist zwar nicht geschlechtsspezifisch, in jüngerer Zeit wird jedoch auch Lady als weibliche Form benutzt. Der Titel Laird ist ein erblicher Titel, der durch den Erwerb von Grundbesitz erlangt werden konnte. Der Laird-Titel ist jedoch kein Adelstitel (nobility), sondern in Großbritannien der Titel eines Grundbesitzers und somit Teil des Landadels (gentry). Der Titel wird dem Vor- und Zunamen immer vorweggestellt, das Gebiet wird nach dem Namen genannt (z. B. Laird Max Mustermann of Glenmore).</p><p></p><p>Traditionell wird Laird zwar mit Lord übersetzt, jedoch handelt es sich nicht um einen Adelstitel.</p><p></p><p>Findige Unternehmer verkaufen via Internet kleine (< 1 m²) Parzellen in ländlichen Gegenden Schottlands mitsamt Urkunde zu sehr niedrigen (ca. £ 30) Preisen, um dem Käufer so den Titel «Laird» (bzw. «Lady») zu verschaffen. <strong>Das für schottische Titel zuständige Gericht Court of the Lord Lyon hat die so erworbenen «Adelstitel» jedoch bereits 2004 für gegenstandslos erklärt</strong></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 84139"] Der Titel ist zwar nicht geschlechtsspezifisch, in jüngerer Zeit wird jedoch auch Lady als weibliche Form benutzt. Der Titel Laird ist ein erblicher Titel, der durch den Erwerb von Grundbesitz erlangt werden konnte. Der Laird-Titel ist jedoch kein Adelstitel (nobility), sondern in Großbritannien der Titel eines Grundbesitzers und somit Teil des Landadels (gentry). Der Titel wird dem Vor- und Zunamen immer vorweggestellt, das Gebiet wird nach dem Namen genannt (z. B. Laird Max Mustermann of Glenmore). Traditionell wird Laird zwar mit Lord übersetzt, jedoch handelt es sich nicht um einen Adelstitel. Findige Unternehmer verkaufen via Internet kleine (< 1 m²) Parzellen in ländlichen Gegenden Schottlands mitsamt Urkunde zu sehr niedrigen (ca. £ 30) Preisen, um dem Käufer so den Titel «Laird» (bzw. «Lady») zu verschaffen. [b]Das für schottische Titel zuständige Gericht Court of the Lord Lyon hat die so erworbenen «Adelstitel» jedoch bereits 2004 für gegenstandslos erklärt[/b] [/QUOTE]
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