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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 95348" data-attributes="member: 4310"><p>Im Falle von Garantieleistungen ist es wohl einfach nur ne sehr gute Idee, einen Leihwagen kostenlos an zu bieten.. einen eh schon leicht angesäuerten Kunden noch weiter daran zu erinnern, dass er gefühlt das falsche Fahrzeug erworben hat, ist einfach nur kurzsichtig seitens des Herstellers.. aber die werfen leider immer noch viel lieber Geld für hochglanzknalleffekt Werbung raus, als sich um die schon vorhandenen Kunden zu kümmern. </p><p></p><p>Außerhalb der Garantie, also da, wo es zu 100% auf das Kulanzkonto der ausführenden Werkstatt geht, sehe ich das allerdings etwas anders... da ist für mich ein Leihwagen einen Zusatzdienstleistung die ich nutzen kann, eine geschickte Werkstatt wird einen akzeptablen Tarif anbieten und das vielleicht noch geschickter als 'Probefahrt' deklarieren :zwink:.</p><p></p><p>Da ich zu denen gehöre, die nach Möglichkeit einen riesen Bogen um Leihfahrzeuge machen, ( kann ich mir leisten, derweil ich ins Geschäft auch anders komme und ich einen riesen Horror davor habe, ggf. ne Macke ins Leihfahrzeug zu zaubern.. oder was noch schlimmer wäre, eine solche bei Übernahme zu übersehen..) möchte ich auf der anderen Seite auch nicht mit meiner Reparatur Leihfahrzeuge für andere quer subventionieren. </p><p></p><p>Somit heißt für mich das Zauberwort : Abrechnung zum fairen Preis (der im Bereich Selbstkostenpreis liegen sollte) außerhalb der Garantiezeit.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 95348, member: 4310"] Im Falle von Garantieleistungen ist es wohl einfach nur ne sehr gute Idee, einen Leihwagen kostenlos an zu bieten.. einen eh schon leicht angesäuerten Kunden noch weiter daran zu erinnern, dass er gefühlt das falsche Fahrzeug erworben hat, ist einfach nur kurzsichtig seitens des Herstellers.. aber die werfen leider immer noch viel lieber Geld für hochglanzknalleffekt Werbung raus, als sich um die schon vorhandenen Kunden zu kümmern. Außerhalb der Garantie, also da, wo es zu 100% auf das Kulanzkonto der ausführenden Werkstatt geht, sehe ich das allerdings etwas anders... da ist für mich ein Leihwagen einen Zusatzdienstleistung die ich nutzen kann, eine geschickte Werkstatt wird einen akzeptablen Tarif anbieten und das vielleicht noch geschickter als 'Probefahrt' deklarieren :zwink:. Da ich zu denen gehöre, die nach Möglichkeit einen riesen Bogen um Leihfahrzeuge machen, ( kann ich mir leisten, derweil ich ins Geschäft auch anders komme und ich einen riesen Horror davor habe, ggf. ne Macke ins Leihfahrzeug zu zaubern.. oder was noch schlimmer wäre, eine solche bei Übernahme zu übersehen..) möchte ich auf der anderen Seite auch nicht mit meiner Reparatur Leihfahrzeuge für andere quer subventionieren. Somit heißt für mich das Zauberwort : Abrechnung zum fairen Preis (der im Bereich Selbstkostenpreis liegen sollte) außerhalb der Garantiezeit. [/QUOTE]
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