Kostenpflichtige Werkstattleihwagen

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Anonymous

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Moin,

letzte Woche meinte mein Panda inkontinent werden zu müssen, Heizungsregelungsventil undicht. Werkstatttermin bei dem Händler vereinbart (noch Werksgarantie), wo ich den Panda als Neuwagen gekauft hatte. Frage des Kundendiestmeisters nach einem Ersatzfahrzeug hatte ich bejaht, worauf er sagte: "Der kostet 18 Euro pro Tag, also übers Wochenende 54 Euro plus Sprit". Als ich merklich missmutig wurde und auf die Mobilitätsgarantie hingeweisen habe, meinte er nur "Ist halt so..." !
Ich hatte bisher noch bei keinem Händler, bei dem ich Neuwagen gekauft hatte, einen einzigen Cent für einen Ersatzwagen bei Garantiereparaturen bezahlt und werde dies künftig auch nicht machen, außer natürlich den verfahrenen Sprit nachzutanken ! :dagegen: Die Werkstatt ist für mich durch, das ist für mich kein Service, vor allem weil ich den Heizungsregler als defekt gemeldet und den Meister gebeten hatte, das Ersatzteil schon zu bestellen, damit ich kurzfristig wieder mobil bin. Als ich in die Werkstatt kam: "bestellt habe ich nichts, ich weiß ja nicht was kaputt ist." Sorry, vera*** kann ich mich selber !!! Doppelter Weg in die Werkstatt, knapp 50 km eine Strecke ! Schade, bisher war ich mit denen sehr zufrieden. Aber seit ein neuer Chef, der Sohn des Firmengründers, da sein Unwesen treibt..... Never again.

Wie ist das bei euch ? Müsst ihr in einem solchen Fall, Garantiereparatur oder große Inspektion,ect. für den Ersatzwagen zahlen ?
 
A

Anonymous

Guest
Hallo,

hatte mal vor vielen Jahren eine Garantiereparatur beim VW meiner Mutter und selbst da musste ich nichts zahlen. Das halte ich auch für selbstverständlich; wäre ehrlich gesagt gar nicht auf die Idee gekommen, weshalb ich auch nicht in irgendwelchen Garantiebedingungen nachgeblättert habe.

Das bisschen Benzin habe ich anstandshalber nachgefüllt, aber sonst nichts.

Was steht denn bei den Bedingungen der Mobilitätsgarantie von Fiat?

Gruß Löwenbändiger
 
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opelaner

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Berlingoheizer schrieb:
Moin,

letzte Woche meinte mein Panda inkontinent werden zu müssen, Heizungsregelungsventil undicht. Werkstatttermin bei dem Händler vereinbart (noch Werksgarantie), wo ich den Panda als Neuwagen gekauft hatte. Frage des Kundendiestmeisters nach einem Ersatzfahrzeug hatte ich bejaht, worauf er sagte: "Der kostet 18 Euro pro Tag, also übers Wochenende 54 Euro plus Sprit". Als ich merklich missmutig wurde und auf die Mobilitätsgarantie hingeweisen habe, meinte er nur "Ist halt so..." !
Ich hatte bisher noch bei keinem Händler, bei dem ich Neuwagen gekauft hatte, einen einzigen Cent für einen Ersatzwagen bei Garantiereparaturen bezahlt und werde dies künftig auch nicht machen, außer natürlich den verfahrenen Sprit nachzutanken ! :dagegen: Die Werkstatt ist für mich durch, das ist für mich kein Service, vor allem weil ich den Heizungsregler als defekt gemeldet und den Meister gebeten hatte, das Ersatzteil schon zu bestellen, damit ich kurzfristig wieder mobil bin. Als ich in die Werkstatt kam: "bestellt habe ich nichts, ich weiß ja nicht was kaputt ist." Sorry, vera*** kann ich mich selber !!! Doppelter Weg in die Werkstatt, knapp 50 km eine Strecke ! Schade, bisher war ich mit denen sehr zufrieden. Aber seit ein neuer Chef, der Sohn des Firmengründers, da sein Unwesen treibt..... Never again.

Wie ist das bei euch ? Müsst ihr in einem solchen Fall, Garantiereparatur oder große Inspektion,ect. für den Ersatzwagen zahlen ?

Ist alles eine gesetzliche Grauzone denn der kostenlose Leihwagen unterliegt der Mietwgengesetzlichkeit und die
ist hübsch teuer. Also wenn kostenlos, schön schweigen wir und der Händler wollen uns doch nicht den Zorn vom Fiskus
auf die Backe ziehen.
Und mal so zum Verständniss in keinerr !!!!!!!! Garantie ist ein Ersatzwagen festgeschrieben also immer hübsch Jubilieren wenn es einen gibt. Mobilitätsgarantie mal ausgenommen.

Bis denne, paul
 
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thies

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Also ich habe trotz der Ankündigung bei meinem Fiat ebenfalls bei den Reparaturen in der Garantiezeit am Ende nichts bezahlen muessen. Einmal wurde mir das vorher schon gesagt, die anderen Male wurde als ich den Leihwagen abgegeben habe, nichts verlangt.
 
neopan

neopan

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liebe leute, paul hat recht:

wir wollen doch mal unterscheiden zwischen garantie und mobilitätsgarantie.
erstere garantiert kostenlose beseitigung eines schadens/einer reklamation innerhalb des angegebenen zeitraums. da ist ein kostenloser ersatz absolut nicht inbegriffen!
bei einer mobilitätsgarantie sieht es natürlich anders aus. also bitte genau hinschauen!!!
ich kenne dieses endlose servicegerede aus meiner branche: kamera kaputt in der garantie, also her mit einem ersatzgerät.
das stimmt einfach nicht und ist als selbstverständlich formulierte forderung schlicht falsch.
 
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Anonymous

Guest
nun ja, es ist unter juristen durchaus umstritten, ob und in welcher form der vom ausfall seines fahrzeugs durch einen gewährleistungsfall betroffene so zu stellen ist, als ob der gewährleistungsfall gar nicht eingetreten wäre. In anderen worten: ob nicht sowieso, i.e. auch ohne explizite mobilitätsgarantie, ein anspruch auf ersatzfahrzeug oder taxi oder zumindest tickets für den öpnv besteht.
(analog für alle produkte, die der käufer wegen eines gewährleistungsfalls nicht nutzen kann -- auf Deine branche bezogen: bei einem profiphotographen kann der gewährleistungsfall ja auch verdienstausfall bedeuten. Es gibt durchaus nicht wenige juristen, die der auffassung sind, daß auch die folgen eines gewährleistungsfalls (immobilität, verdienstausfall, ...) durch den gewährleistungspflichtigen auszugleichen sind).

Und noch ein kürzlich in meinem umfeld miterlebtes beispiel für leihwagen-kosten:
"premium"-marke, defekt (außerhalb garantie, aber schon zum zweiten male aufgetreten, obwohl er laut werkstatt "nie" vorkommt) mit einem reparaturaufwand von ca. 250.-, angebot für leihwagen für einen tag (oder weniger) 42.- teuros.
 
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Kaeptnfiat

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Meine EinMannWerkstatt um die Ecke ist zwar nicht unbedingt die billigste, dafuer gibt's einen Uralt-Polo oder vergleichbares gegen Spritersatz - und selbst das nicht unbedingt, da ich ca 40km Arbeitsweg pro Tag habe - das faellt unter Trinkgeld.

Ansonsten haben wir noch ein Sommerfahrzeug, das ich einem Leihwagen vorziehe. Zahlen wuerde ich nur nach Rummaulen, wenn sich es gar nicht vermeiden laesst. Ansonsten auch ein Grund die Werkstatt zu wechseln, gerade, wenn sie eh schon teuer ist (seltsamerweise verlangen gerade eher diese einen Mietpreis).

MfG
Thomas
 
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schwarom

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Wir hatten für 3 Tage einen Ersatzwagen. Außer wieder volltanken wars umsonst. (kein Garantiefall)
 
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Beastie

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Im Falle von Garantieleistungen ist es wohl einfach nur ne sehr gute Idee, einen Leihwagen kostenlos an zu bieten.. einen eh schon leicht angesäuerten Kunden noch weiter daran zu erinnern, dass er gefühlt das falsche Fahrzeug erworben hat, ist einfach nur kurzsichtig seitens des Herstellers.. aber die werfen leider immer noch viel lieber Geld für hochglanzknalleffekt Werbung raus, als sich um die schon vorhandenen Kunden zu kümmern.

Außerhalb der Garantie, also da, wo es zu 100% auf das Kulanzkonto der ausführenden Werkstatt geht, sehe ich das allerdings etwas anders... da ist für mich ein Leihwagen einen Zusatzdienstleistung die ich nutzen kann, eine geschickte Werkstatt wird einen akzeptablen Tarif anbieten und das vielleicht noch geschickter als 'Probefahrt' deklarieren :zwink:.

Da ich zu denen gehöre, die nach Möglichkeit einen riesen Bogen um Leihfahrzeuge machen, ( kann ich mir leisten, derweil ich ins Geschäft auch anders komme und ich einen riesen Horror davor habe, ggf. ne Macke ins Leihfahrzeug zu zaubern.. oder was noch schlimmer wäre, eine solche bei Übernahme zu übersehen..) möchte ich auf der anderen Seite auch nicht mit meiner Reparatur Leihfahrzeuge für andere quer subventionieren.

Somit heißt für mich das Zauberwort : Abrechnung zum fairen Preis (der im Bereich Selbstkostenpreis liegen sollte) außerhalb der Garantiezeit.
 
Thema: Kostenpflichtige Werkstattleihwagen

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