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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 95126"><p>nun ja, es ist unter juristen durchaus umstritten, ob und in welcher form der vom ausfall seines fahrzeugs durch einen gewährleistungsfall betroffene so zu stellen ist, als ob der gewährleistungsfall gar nicht eingetreten wäre. In anderen worten: ob nicht sowieso, i.e. auch ohne explizite mobilitätsgarantie, ein anspruch auf ersatzfahrzeug oder taxi oder zumindest tickets für den öpnv besteht. </p><p>(analog für alle produkte, die der käufer wegen eines gewährleistungsfalls nicht nutzen kann -- auf Deine branche bezogen: bei einem profiphotographen kann der gewährleistungsfall ja auch verdienstausfall bedeuten. Es gibt durchaus nicht wenige juristen, die der auffassung sind, daß auch die folgen eines gewährleistungsfalls (immobilität, verdienstausfall, ...) durch den gewährleistungspflichtigen auszugleichen sind).</p><p></p><p>Und noch ein kürzlich in meinem umfeld miterlebtes beispiel für leihwagen-kosten:</p><p>"premium"-marke, defekt (außerhalb garantie, aber schon zum zweiten male aufgetreten, obwohl er laut werkstatt "nie" vorkommt) mit einem reparaturaufwand von ca. 250.-, angebot für leihwagen für einen tag (oder weniger) 42.- teuros.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 95126"] nun ja, es ist unter juristen durchaus umstritten, ob und in welcher form der vom ausfall seines fahrzeugs durch einen gewährleistungsfall betroffene so zu stellen ist, als ob der gewährleistungsfall gar nicht eingetreten wäre. In anderen worten: ob nicht sowieso, i.e. auch ohne explizite mobilitätsgarantie, ein anspruch auf ersatzfahrzeug oder taxi oder zumindest tickets für den öpnv besteht. (analog für alle produkte, die der käufer wegen eines gewährleistungsfalls nicht nutzen kann -- auf Deine branche bezogen: bei einem profiphotographen kann der gewährleistungsfall ja auch verdienstausfall bedeuten. Es gibt durchaus nicht wenige juristen, die der auffassung sind, daß auch die folgen eines gewährleistungsfalls (immobilität, verdienstausfall, ...) durch den gewährleistungspflichtigen auszugleichen sind). Und noch ein kürzlich in meinem umfeld miterlebtes beispiel für leihwagen-kosten: "premium"-marke, defekt (außerhalb garantie, aber schon zum zweiten male aufgetreten, obwohl er laut werkstatt "nie" vorkommt) mit einem reparaturaufwand von ca. 250.-, angebot für leihwagen für einen tag (oder weniger) 42.- teuros. [/QUOTE]
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