Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
---> Auto / Verkehr
Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung
Kleintiere
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 967"><p>Wer für ein Kleintier bremst und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, muß für den Schaden selbst aufkommen. </p><p></p><p>Ein Autofahrer hatte scharf gebremst, weil vor ihm ein Eichhörnchen über die Straße gelaufen war. Ein nachfolgender Motorradfahrer geriet seinerseits beim Bremsen ins Schleudern, stürzte und prallte gegen das Auto. Der Mann klagte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Gericht kam zu dem Schluß, daß ein Tier von der Größe eines Eichhörnchens keinen ausreichenden Anlaß dafür bietet, durch einen Bremsvorgang andere Autofahrer zu gefährden. Dies wäre nur dann zulässig, wenn der betroffene Fahrer - wie etwa bei Rehen oder Hirschen - damit rechnen müsse, einen Sach- oder Personenschaden zu erleiden.Bei Kleintieren dagegen sei es zumutbar, das Tier notfalls zu überfahren, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen. Dem Motorradfahrer wurden Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen - allerdings gekürzt um den Mitverschuldensanteil von einem Drittel, weil die Richter in dem mißglückten Bremsvorgang einen Fahrfehler sahen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 967"] Wer für ein Kleintier bremst und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, muß für den Schaden selbst aufkommen. Ein Autofahrer hatte scharf gebremst, weil vor ihm ein Eichhörnchen über die Straße gelaufen war. Ein nachfolgender Motorradfahrer geriet seinerseits beim Bremsen ins Schleudern, stürzte und prallte gegen das Auto. Der Mann klagte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Gericht kam zu dem Schluß, daß ein Tier von der Größe eines Eichhörnchens keinen ausreichenden Anlaß dafür bietet, durch einen Bremsvorgang andere Autofahrer zu gefährden. Dies wäre nur dann zulässig, wenn der betroffene Fahrer - wie etwa bei Rehen oder Hirschen - damit rechnen müsse, einen Sach- oder Personenschaden zu erleiden.Bei Kleintieren dagegen sei es zumutbar, das Tier notfalls zu überfahren, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen. Dem Motorradfahrer wurden Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen - allerdings gekürzt um den Mitverschuldensanteil von einem Drittel, weil die Richter in dem mißglückten Bremsvorgang einen Fahrfehler sahen. [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Authentifizierung
Welcher Monat hat immer echt weniger als 30 Tage?
Antworten
Foren
---> Auto / Verkehr
Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung
Kleintiere
Oben