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<blockquote data-quote="welfen2002" data-source="post: 7049" data-attributes="member: 74"><p>Hallo BigFriederich,</p><p>der Fußweg vor eurem Haus gehört Dir doch gar nicht. Als Anlieger hat man die Pflicht entweder Straßen und Fußwegreinigung zu zahlen, oder, bei vielen Gemeinden ist es so üblich, wird die Fußwegreinigungspflicht dem Anlieger abgetreten. </p><p>Auf dem Abgabenbescheid fehlt zwar dann die Fußwegreinigung, aber dafür muß der Anlieger es selber machen, obwohl weder Straße noch Fußweg sein Eigentum ist.</p><p></p><p>Du darfst also prinzipiell weder Straßen noch Fußwege sperren oder sonst irgendwelche Schilder aufstellen.</p><p></p><p>In dem Fall, das Dein Garten als Abkürzung für die Schulkinder genutzt würde, kannste aber ein Schild aufstellen "Nur auf eigene Gefahr" und ich würde in Deiner Stelle auch nicht den Weg im Winter räumen.</p><p></p><p>Also stellt sich die Frage, was hat der Eigentümer des Weges davon, wenn er schon das Betreten erlaubt, dann auch noch Schnee zu schippen?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="welfen2002, post: 7049, member: 74"] Hallo BigFriederich, der Fußweg vor eurem Haus gehört Dir doch gar nicht. Als Anlieger hat man die Pflicht entweder Straßen und Fußwegreinigung zu zahlen, oder, bei vielen Gemeinden ist es so üblich, wird die Fußwegreinigungspflicht dem Anlieger abgetreten. Auf dem Abgabenbescheid fehlt zwar dann die Fußwegreinigung, aber dafür muß der Anlieger es selber machen, obwohl weder Straße noch Fußweg sein Eigentum ist. Du darfst also prinzipiell weder Straßen noch Fußwege sperren oder sonst irgendwelche Schilder aufstellen. In dem Fall, das Dein Garten als Abkürzung für die Schulkinder genutzt würde, kannste aber ein Schild aufstellen "Nur auf eigene Gefahr" und ich würde in Deiner Stelle auch nicht den Weg im Winter räumen. Also stellt sich die Frage, was hat der Eigentümer des Weges davon, wenn er schon das Betreten erlaubt, dann auch noch Schnee zu schippen? [/QUOTE]
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