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<blockquote data-quote="bonsaicamper" data-source="post: 106797" data-attributes="member: 4339"><p>Die Gedanken, die Ihr Euch macht sind völlig unnötig und Eure Diskussion nicht recht verständlich. Der Fahrzeugversicherer zahlt bei bestehender Vollkaskoversicherung völlig unabhängig davon, ob der Schaden von einem unbekannten "Fahrerflüchtigen" oder vom Versicherungsnehmer selbst verursacht wurde. Der Versicherer zahlt auch unabhängig davon, ob der Unfallverursacher schon ermittelt wurde. Wichtig ist nur, dass der Schaden unverzüglich gemeldet und die Polizei engeschaltet wird; dies ist eine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag. Sobald man den Schaden als Kaskoschaden gemeldet hat, schickt der Fahrzeugversicherer einen Sachverständigen zur Schadensschätzung. Nach Vorliegen des Gutachten wird in der Regel umgehend gezahlt. Die Ermittlungen der Polizei haben keinerlei Einfluss auf das ob, wie oder wann der Zahlung, die der Versicherer vertraglich schuldet. Nach Zahlung durch den Versicherer gehen die Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher auf die Versicherungsgesellschaft über. Wird der Flüchtige nicht gefunden ist es also in erster Linie deren Problem (abgesehen von den nicht versicherten Restschäden, wie Sebstbehalt, Mietwagenkosten, Auslagen.., die einem bleiben).</p><p></p><p>Wird der Verursacher nach Zahlung des Versicherers noch gefunden, bekommt man von diesem, bzw. dessen Haftpflichtversicherer zusätzlich noch die von der Fahrzeugversicherung nicht gedeckten Schäden erstattet, incl. des Prämiennachteils, den man durch die Rückstufung in der Fahrzeugbersicherung erlitten hat.</p><p></p><p>Macht man dagegen falsche Angaben, riskiert man den Versicherungsschutz!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bonsaicamper, post: 106797, member: 4339"] Die Gedanken, die Ihr Euch macht sind völlig unnötig und Eure Diskussion nicht recht verständlich. Der Fahrzeugversicherer zahlt bei bestehender Vollkaskoversicherung völlig unabhängig davon, ob der Schaden von einem unbekannten "Fahrerflüchtigen" oder vom Versicherungsnehmer selbst verursacht wurde. Der Versicherer zahlt auch unabhängig davon, ob der Unfallverursacher schon ermittelt wurde. Wichtig ist nur, dass der Schaden unverzüglich gemeldet und die Polizei engeschaltet wird; dies ist eine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag. Sobald man den Schaden als Kaskoschaden gemeldet hat, schickt der Fahrzeugversicherer einen Sachverständigen zur Schadensschätzung. Nach Vorliegen des Gutachten wird in der Regel umgehend gezahlt. Die Ermittlungen der Polizei haben keinerlei Einfluss auf das ob, wie oder wann der Zahlung, die der Versicherer vertraglich schuldet. Nach Zahlung durch den Versicherer gehen die Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher auf die Versicherungsgesellschaft über. Wird der Flüchtige nicht gefunden ist es also in erster Linie deren Problem (abgesehen von den nicht versicherten Restschäden, wie Sebstbehalt, Mietwagenkosten, Auslagen.., die einem bleiben). Wird der Verursacher nach Zahlung des Versicherers noch gefunden, bekommt man von diesem, bzw. dessen Haftpflichtversicherer zusätzlich noch die von der Fahrzeugversicherung nicht gedeckten Schäden erstattet, incl. des Prämiennachteils, den man durch die Rückstufung in der Fahrzeugbersicherung erlitten hat. Macht man dagegen falsche Angaben, riskiert man den Versicherungsschutz! [/QUOTE]
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